Rickmers Anleihe: Schadensersatzansprüche der Anleger

23.06.2017, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (134 mal gelesen)
Anfang Juni meldete die Rickmers Holding AG Insolvenz an. Seitdem stehen 275 Millionen Euro, die die Anleger in die Rickmers-Anleihe investiert hatten, im Feuer.

Das Amtsgericht Hamburg hat dem Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung zugestimmt. Das bedeutet, dass die Rickmers Holding selbst mit Unterstützung des vorläufigen Sachwalters versucht, wieder Wasser unter den Kiel zu bekommen. In diesem Zusammenhang wurde nun auch der Investorenprozess angeschoben. Das Investmenthaus Macquarie Capital wurde beauftragt, einen oder mehrere Investoren für die Rickmers Gruppe zu akquirieren.

„Selbst der Einstieg von Investoren wäre für die Anleihe-Anleger aber wohl kaum die Rettung, da nicht davon auszugehen ist, dass Investoren die Schulden aus der Anleihe vollumfänglich übernehmen würden. Über den Anlegern schwebt nach wie vor das Damoklesschwert des Totalverlusts. Auch in einem regulären Insolvenzverfahren ist voraussichtlich nur mit einer bescheidenen Insolvenzquote zu rechnen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Allerdings haben die Anleger auch die Möglichkeit, ihre Geschicke selbst in die Hand zu nehmen und zu retten, was noch zu retten ist. Dabei kommt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ins Spiel. „Als die Rickmers-Anleihe 2013 emittiert wurde, war die Krise der Schifffahrt bereits im vollen Gang. Unter anderem hatten schon etliche Schiffsfonds Insolvenz angemeldet und die Charterraten waren eingebrochen. Bis heute ist diese Krise der Handelsschifffahrt noch nicht ausgestanden. Über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage hätten die Anleger der Rickmers-Anleihe daher umfassend aufgeklärt werden müssen“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Wurden die Risiken, insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts, durch die Anlagevermittler bzw. -berater verschwiegen, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung entstanden sein.

Ebenso kann auch der Emissionsprospekt der Rickmers-Anleihe unter die Lupe genommen werden. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit der Anleger in die Lage versetzt wird, sich ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage machen zu können. Sind die Prospektangaben fehlerhaft, können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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