Rickmers: Insolvenzantrag statt Abstimmung über Sanierungskonzept

02.06.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (223 mal gelesen)
Die Rickmers Gruppe hat am 1. Juni Insolvenzantrag beim Amtsgericht Hamburg gestellt. Dieser Schritt deutete sich bereits am Vorabend an, als die HSH Nordbank das Restrukturierungskonzept abgelehnt hatte.

Inzwischen hat ein Sprecher der Reederei bestätigt, dass Insolvenzantrag gestellt wurde, berichtet u.a. „Zeit Online“.

Mit einem breit aufgestellten Restrukturierungskonzept sollte die Rickmers Gruppe wieder in ruhigeres Fahrwasser gebracht und eine Insolvenz vermieden werden. Doch am Vorabend der Abstimmung über das Sanierungskonzept schlugen die Wellen noch einmal hoch: Die HSH Nordbank hält das Konzept nicht für tragfähig und lehnt es ab. Damit wurde die Abstimmung über das Konzept hinfällig und der Insolvenzantrag wohl unausweichlich. Wie die Rickmers Holding mitteilte, solle nun in einer Insolvenz in Eigenverwaltung und unter Fortführung des Geschäftsbetriebs die Rettung versucht werden. Die Zustimmung der Gläubiger war Voraussetzung für die Umsetzung des Konzepts. 

Die 2013 emittierte Rickmers-Unternehmensanleihe hat ein Volumen von 275 Millionen Euro und einen Zinskupon von 8,875 Prozent p.a. „Das Geld der Anleger steht nun mehr denn je im Feuer. Denn auch wenn in Eigenverwaltung eine Sanierung angestrebt wird, werden alle Gläubiger wohl ihren Teil dazu beitragen müssen. Das träfe dann natürlich auch die Anleger. Zumal die Rickmers Holding ohnehin schon angekündigt hatte, dass nur mit einer niedrigen Insolvenzquote gerechnet werden könne, falls dem Restrukturierungskonzept die Zustimmung verweigert werde. So ist es nun gekommen. Allerdings hätten die Anleger auch im anderen Fall mit erheblichen Verlusten rechnen müssen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Parallel zum Insolvenzverfahren stehen den Anlegern aber noch weitere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Insbesondere kommt dabei die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht. Diese können entstanden sein, wenn bereits die Emissionsprospekte fehlerhaft waren oder die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß verlief. „Durch die Finanzkrise 2008 wurde auch eine schwere Krise in der Handelsschifffahrt ausgelöst. Dies dürfte 2013, als die Rickmers-Anleihe begeben wurde, durchaus bekannt gewesen sein. Umso dringender hätten die Anleger auch über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Denn im schlimmsten Fall kann ihnen der Totalverlust ihres Geldes drohen“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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