Rudolf Wöhrl AG: Anleger bleiben über Sanierungsmaßnahmen im Unklaren

27.10.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (357 mal gelesen)
Bei einer Abstimmung ohne Versammlung sollen die Anleihe-Anleger der Rudolf Wöhrl AG einen gemeinsamen Vertreter wählen. Die Abstimmung läuft vom 2. bis 4. November.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, kritisiert dieses Verfahren: „Die Wöhrl AG schlägt auch gleich einen gemeinsamen Vertreter vor. Die Anleger haben bei einer Versammlung ohne Abstimmung aber keine Möglichkeit, ihn kennenzulernen oder herauszufinden, ob sie ihn für einen geeigneten Vertreter halten, um ihre Interessen im Schutzschirmverfahren ausreichend zu vertreten.“

Darüber hinaus werden die Anleger auch im Unklaren gelassen, welche Sanierungsmaßnahmen geplant sind, um das angeschlagene Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen und welchen Teil die Anleger dazu beitragen sollen. „Solche Pläne und die Position eines gemeinsamen Vertreters zu den Maßnahmen sollten vor einer Wahl bekannt sein“, so Cäsar-Preller.

Anfang September hat die Rudolf Wöhrl AG Insolvenzantrag gestellt und ein Schutzschirmverfahren beantragt. Unter dem Schutzschirm hat das Modeunternehmen drei Monate Zeit, die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen einzuleiten und das Unternehmen wieder zukunftsfähig aufzustellen. Wie verschiedene Medien berichten, sollen einzelne Filialen der Kette geschlossen werden; Angestellte bangen um ihre Jobs. „Es ist davon auszugehen, dass weitere Einschnitte geplant sind und auch die Anleger ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Denkbar ist z.B., dass die Anleihebedingungen geändert werden und die Anleger Zinsen stunden oder zumindest teilweise auf sie verzichten sollen“, sagt Cäsar-Preller. Welche Maßnahmen konkret geplant sind, ist allerdings noch nicht bekannt. Darüber hinaus kann ein Schutzschirmverfahren auch in einem regulären Insolvenzverfahren enden. Auch dies ist in aller Regel mit hohen Verlusten für die Anleger verbunden.

Um sich vor möglichen finanziellen Verlusten zu wappnen, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. „Denkbar ist auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können z.B. entstanden sein, wenn die Anleger fehlerhaft beraten wurden und nicht über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt wurden“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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