Rudolf Wöhrl AG: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet

06.12.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (187 mal gelesen)
Das Amtsgericht Nürnberg hat das Insolvenzverfahren über die Rudolf Wöhrl AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Dezember eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: IN 1156/16).

Die Gläubiger können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 23. Dezember 2016 beim Sachwalter anmelden. Die Gläubigerversammlung findet erst im neuen Jahr, am 31. Januar 2017, statt.

Die Rudolf Wöhrl AG hatte Ende September Insolvenzantrag gestellt und ein Schutzschirmverfahren beantragt. Das Schutzschirmverfahren ist nun in ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung übergegangen. In Eigenregie soll zusammen mit dem Sachwalter die Sanierung des angeschlagenen Modeunternehmens vorangetrieben werden, teilt das Unternehmen mit. Demnach soll in den kommenden Wochen die Investorensuche forciert und abgeschlossen werden. Interessenten gebe es bereits.

„Bei den Sanierungsmaßnahmen und auch beim Einstieg eines Investors müssen die Anleger damit rechnen, dass dieser Prozess nicht spurlos an ihnen vorübergehen wird. Vermutlich sollen auch sie ihren Teil zur Sanierung des Unternehmens beitragen. Wie dieser Anteil aussehen könnte, ist derzeit noch nicht bekannt. In vergleichbaren Fällen sollten die Anleger einer Änderung der Anleihebedingungen zustimmen. Das kann bedeuten, dass auf einen Teil der Zinsen verzichtet werden oder die Laufzeit der Anleihe verlängert werden soll“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Rudolf Wöhrl AG hatte 2013 eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 30 Millionen Euro emittiert (WKN: A1R0YA / ISIN: DE000A1R0YA4). Die Anleihe ist mit 6,5 Prozent jährlich verzinst und steht im Februar 2018 zur Rückzahlung an.

Ob diese Konditionen angesichts der aktuellen Entwicklung der Rudolf Wöhrl AG weiter Bestand haben werden, ist zumindest fraglich. „Bedacht werden muss auch, dass es noch keinesfalls sicher ist, ob eine nachhaltige Sanierung überhaupt gelingt“, so Rechtsanwalt Kanz.

Um sich vor drohenden finanziellen Verlusten zu schützen, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Unabhängig vom Fortgang des Insolvenzverfahrens können möglicherweise auch Schadensersatzansprüche entstanden sein. Sollten Prospektfehler vorliegen oder die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß verlaufen sein, können Forderungen geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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