S&K: Prozessauftakt noch in diesem Jahr – Chancen für die Anleger

26.06.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (522 mal gelesen)
Der Prozess gegen die Beschuldigten im S&K-Skandal könnte noch in diesem Jahr beginnen, so der Sprecher des Landgerichts Frankfurt a.M. Ein schnelles Urteil ist aber wohl nicht zu erwarten.

Denn alleine die Anklageschrift ist über 3000 Seiten dick – und rund 1700 Seiten davon sollen tatsächlich verlesen werden, berichtet die Frankfurter Rundschau.

„Alle Beteiligten müssen sich also auf ein langes Verfahren einstellen. Trotzdem ist es gut, dass es voraussichtlich noch im Herbst losgeht“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Sieben Angeklagte, unter ihnen die beiden ehemaligen S&K-Geschäftsführer, werden sich dann wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sowie der Untreue verantworten müssen. Mit Hilfe eines ausgeklügelten Schneeballsystems sollen sie Anleger betrogen haben. Der Schaden soll bei rund 240 Millionen Euro liegen. Nachdem das Ganze im Februar 2013 aufgeflogen war, mussten etliche Unternehmen und Fondsgesellschaften rund um die S&K-Gruppe Insolvenz anmelden. Anleger verloren viel Geld.

„Die betroffenen Anleger sollten nicht auf den Ausgang des Prozesses warten, sondern jetzt aktiv werden und Schadensersatzansprüche geltend machen. Bis zu einem Urteil könnten diese schon verjährt sein“, empfiehlt Cäsar-Preller. Im Laufe der Ermittlungen konnten Vermögenswerte sichergestellt werden und auch die Anzeichen, dass die Vermittler der S&K-Produkte in Anspruch genommen werden können, verdichten sich. „Sie sind verpflichtet, die Anlagekonzepte auf ihre Schlüssigkeit zu überprüfen, um die Anleger dann auch sachkundig beraten zu können“, erklärt Cäsar-Preller.

Zumindest beim Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG haben verschiedene Gerichte inzwischen festgestellt, dass das Fondskonzept nicht schlüssig war. „Das hätte nach einer Prüfung auch den Vermittlern auffallen müssen – und dann hätten sie die Fondsbeteiligungen erst gar nicht vermitteln dürfen. Insofern können sich Schadensersatzansprüche auch gegen sie richten“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen:

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz)

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de