S&K Real Estate Value Added – Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

15.09.2017, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (78 mal gelesen)
Als ob die Anleger der Fonds S&K Real Estate Value Added und Deutsche S&K Sachwerte Nr.2 durch den Skandal nicht schon genug gebeutelt wären, werden sie auch noch vom Insolvenzverwalter zur Kasse gebeten.

Der verlangt von ihnen bekanntermaßen die Rückzahlung der Ausschüttungen. Hoffnung für die Anleger macht ein Urteil des Amtsgerichts Northeim. Demnach sind die Anleger nicht zur Rückzahlung verpflichtet.

Schon Anfang 2013 wurde die illegalen Machenschaften der S&K-Gruppe nach einer Razzia aufgedeckt. Für die Anleger war das natürlich ein Schock und ein finanzielles Desaster. Doch der Schrecken hatte damit noch kein Ende. Denn Ende 2016 forderte der Insolvenzverwalter der Fonds S&K Real Estate Value Added und Deutsche S&K Sachwerte Nr.2 auch noch die erhaltenen Ausschüttungen von den Anlegern zurück, da diese nicht rechtmäßig geflossen seien. Insgesamt geht es um mehrere Millionen Euro, die der Insolvenzverwalter zurückhaben möchte. Anleger, die der Rückzahlungsaufforderung nicht nachkamen, wurden verklagt. Es ist allerdings rechtlich höchst umstritten, ob der Insolvenzverwalter überhaupt einen Anspruch auf Rückzahlung hat. 

Das Amtsgericht Northeim verneinte diesen Anspruch jedenfalls. „Aus diesem Urteil können auch andere betroffene Anleger Hoffnung schöpfen, ihre Ausschüttungen nicht zurückzahlen zu müssen“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs können gewinnunabhängige Ausschüttungen nur dann zurückgefordert werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Laien verständlich geregelt ist. „Insofern gilt es, den Gesellschaftsvertrag auf die genauen Regelungen zu prüfen und ob sich aus diesen überhaupt eine Anspruchsgrundlage für den Insolvenzverwalter ergibt“, so Rechtsanwalt Kanz.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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