S&K Skandal: Anklage umfasst mehr als 3000 Seiten

22.01.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (585 mal gelesen)
Anklage im S&K-Skandal: Nach fast zweijähriger Ermittlungszeit hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. nun Anklage gegen die sieben mutmaßlichen Hauptverantwortlichen in dem Anlegerskandal erhoben. Die Anklageschrift umfasst 3150 Seiten, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Die Anklage richtet sich gegen die beiden S&K-Gründer sowie fünf weitere Hauptbeschuldigte. Ihnen wird u.a. schwerer banden- und gewerbsmäßiger Betrug und gewerbsmäßige Untreue vorgeworfen. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, hat in seiner langjährigen Praxis schon einiges erlebt, doch eine Anklageschrift über 3150 Seiten ist ihm auch nicht untergekommen: „Da ist ja so einiges an Straftaten dabei, die den Angeklagten zur Last gelegt werden. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, zeigt das aber auch, mit welcher Skrupellosigkeit sie anscheinend vorgegangen sind und sich auf Kosten der Anleger bereichert haben.“

Die Ermittlungen richten sich jedoch nicht nur gegen die Angeklagten. Ins Visier der Staatsanwaltschaft sind inzwischen 140 Personen geraten. Die S&K-Gruppe umfasste 150 Unternehmen, ca. 2200 Bankkonten waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft auszuwerten. Der Schaden wird inzwischen auf 240 Millionen Euro beziffert.

Geschäfte wurden in erster Linie mit Immobilien gemacht und die Anleger mit hohen Renditen gelockt. Doch dahinter steckte mutmaßlich ein ausgeklügeltes Schneeballsystem und nur schwer zu überschauendes Firmengeflecht. Im Februar 2013 flog das Ganze nach einer Razzia der Polizei auf. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt und die S&K-Gründer verhaftet. Auch heute sitzen sie noch in Untersuchungshaft. In der Folge mussten zahlreiche Unternehmen und Fonds Insolvenz anmelden und Anleger verloren dabei viel Geld.

„Die geschädigten Anleger sollten so schnell wie möglich Schadensersatzansprüche geltend machen. Immerhin konnten im Zuge der Ermittlungen auch Vermögenswerte sichergestellt werden“, so Cäsar-Preller. Anspruchsgrundlage für Schadensersatz kann z.B. eine fehlerhafte Anlageberatung sein, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt wurden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen:

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz)

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de