Sammelklage Wirecard AG - Fachanwaltliche Vertretung
02.07.2020, Autor: Herr Roman Podhorsky / Lesedauer ca. 1 Min. (5579 mal gelesen)
Geschädigte Aktionäre der Wirecard AG können gegen die Gesellschaft und den Wirtschaftsprüfer Schadensersatzansprüche geltend machen.
Nach mehrmaliger Verschiebung des Termins für die Publikation des Jahresabschlusses für 2019, musste die Wirecard AG am 18.06.2020 einräumen, dass Gelder auf ausländischen Treuhandkonten in Milliardenhöhe nicht mehr auffindbar sind. Ein testierter Jahresabschluss kann voraussichtlich nicht vorgelegt werden.
Haftung für falsche Kapitalmarktkommunikation
Vor diesem Hintergrund dürfte den Aktionären der Wirecard AG, die überwiegend in Deutschland, Österreich und der Schweiz sitzen, Schadensersatz wegen unrichtiger Ad-hoc-Mitteilungen zustehen. Zudem dürften Ansprüche wegen fehlerhafter Berichterstattung gegen die Gesellschaft nach der europäischen Marktmissbrauchsverordnung MAR (die haftungsrechtlichen Vorschriften fanden sich früher im WpHG) bestehen. Der Sachverhalt scheint noch nicht vollständig abgeschlossen zu sein, da noch die Bankenaufsicht und die Staatsanwaltschaft gegen Beteiligte des UNternehmens ermitteln.
Kostengünstige Anmeldung im Rahmen der Sammelklage
Wir empfehlen den Anlegern eine Anmeldung Ihrer Ansprüche im Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Wirecard AG, bzw. den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young. Die Kosten dieser sog. Sammelklage betragen nur ca. 1/5 der Kosten einer Individualklage. Zudem ist das Kostenrisiko begrenzt, da geringere Gerichtsgebühren anfallen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Gerne geben wir Ihnen nach Übersendung Ihrer Wertpapierkaufabrechnung weitere Informationen über die genauen Kosten einer Anmeldung an einer Sammelklage. Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, stellen wir für Sie eine Deckungsanfrage.
Falls Sie offene Fragen haben, können Sie uns jederzeit ansprechen. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.
Dr. Roman Podhorsky
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sankt-Josefs-Kirchplatz 1
48153 Münster
Tel. 0251 97447543
info@rechtsanwalt-podhorsky.de
www.rechtsanwalt-podhorsky.de
Nach mehrmaliger Verschiebung des Termins für die Publikation des Jahresabschlusses für 2019, musste die Wirecard AG am 18.06.2020 einräumen, dass Gelder auf ausländischen Treuhandkonten in Milliardenhöhe nicht mehr auffindbar sind. Ein testierter Jahresabschluss kann voraussichtlich nicht vorgelegt werden.
Haftung für falsche Kapitalmarktkommunikation
Vor diesem Hintergrund dürfte den Aktionären der Wirecard AG, die überwiegend in Deutschland, Österreich und der Schweiz sitzen, Schadensersatz wegen unrichtiger Ad-hoc-Mitteilungen zustehen. Zudem dürften Ansprüche wegen fehlerhafter Berichterstattung gegen die Gesellschaft nach der europäischen Marktmissbrauchsverordnung MAR (die haftungsrechtlichen Vorschriften fanden sich früher im WpHG) bestehen. Der Sachverhalt scheint noch nicht vollständig abgeschlossen zu sein, da noch die Bankenaufsicht und die Staatsanwaltschaft gegen Beteiligte des UNternehmens ermitteln.
Kostengünstige Anmeldung im Rahmen der Sammelklage
Wir empfehlen den Anlegern eine Anmeldung Ihrer Ansprüche im Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Wirecard AG, bzw. den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young. Die Kosten dieser sog. Sammelklage betragen nur ca. 1/5 der Kosten einer Individualklage. Zudem ist das Kostenrisiko begrenzt, da geringere Gerichtsgebühren anfallen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
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