Schadensersatz für VW-Aktionäre wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilung

26.10.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (438 mal gelesen)
Das Verfolgen der Wirtschaftsnachrichten gehört für VW-Aktionäre in diesen schweren und verlustreichen Zeiten zum Tagesprogramm. Dabei geht es neben den tagtäglichen Nachrichten zum Kurs der VW-Aktie aber auch um Informationen, die sich nahtlos in eine juristische Kapitalrekonstruktions-Strategie einfügen.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, verfolgt News rund um VW und den Konzern schon aus beruflichem Interesse sehr genau. Seine Kanzlei hat dem Landgericht Braunschweig bereits Aktionärsklagen vorgelegt und den Antrag auf Vertretung des Musterklägers in einem Verfahren nach dem KapMuG (Kapitalanlage-Musterverfahrensgesetz) gestellt. Ein solches Verfahren vor dem zuständigen Oberlandesgericht ermöglicht es einer großen Zahl von Klägern, sich unter das KapMuG-Dach zu stellen und die Entscheidung des Musterverfahrens abzuwarten.

Eine Entscheidung des OLG Braunschweig würde für alle gleichlautenden Klagen vor dem Landgericht zur Basis eines Urteils herangezogen. Cäsar-Preller: "Das spart enorme Kosten und Zeit für die zahlreichen einzelnen Aktionäre, da diese dann in der Hauptsache weder Verfahrensgebühren noch Gutachterkosten bezahlen müssen!" Das KapMuG war vom Gesetzgeber initiiert worden, um in großen Kapitalanlage-Masseverfahren einer der Sammelklage nahe kommendes Werkzeug anbieten zu können. "Das schafft Augenhöhe z.B. zwischen Aktionären und mächtigen DAX-Unternehmen“, ist sich der Wiesbadener Fachanwalt über die Chancen, aber auch über die Verantwortung des Musterkläger-Vertreters und dessen juristischem Beistand bewusst.

In den letzten Tagen hatte u.a. die Zwangsbeurlaubung des "Leiters Antriebstechnologie" für mediale Aufregung gesorgt. Cäsar-Preller: "Momentan spielen uns die Ereignisse gute Argumente zu. Die Verstrickung einflussreicher VW-Manager tritt immer mehr zu Tage. Volkswagen wird sich der Verantwortung für den Kurssturz wegen der ausgebliebenen Ad-Hoc-Mitteilung nicht entziehen können und vor allem wird man die Verantwortung nicht auf einzelne Ingenieure oder Arbeitsgruppen abwälzen können. Wir werden nachweisen können, dass vielen Aktionären durch die ausgebliebenen Ad-Hoc-Mitteilungen zum intern schon länger bekannten Abgasskandal großer Schaden entstanden ist!"

Unter den bisherigen Klägern sind auch Aktionäre, die teils nur Stunden vor der Skandal-Eröffnung noch Aktien gekauft hatten und so innerhalb von Minuten 5-stellige Summen verloren haben. "Für uns ist die Sache klar - wir wissen aber auch, dass wir uns auf ein langwieriges Verfahren werden einstellen müssen", so Cäsar-Preller.

Empfehlung ist nun, unter Regie eines erfahrenen Fachanwaltes Ansprüche zu stellen und sich im Rahmen der gegeben Fristen und Voraussetzungen an dem Kapitalanlage-Musterverfahren zu beteiligen.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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