Scheinselbständigkeit und Franchisenehmertum

20.05.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (401 mal gelesen)
"Die Grenze zwischen Scheinselbständigkeit und Franchisenehmertum ist fließend," weiß Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, der in seiner Wiesbadener Kanzlei zahlreiche Franchisenehmer, aber auch selbständige Unternehmer im Rahmen einer Scheinselbständigkeitsproblematik vertritt.

"Die Hauptproblematik entsteht nach Prüfungen durch die jeweils zuständige Rentenkasse!" Diese kann nach Prüfung festlegen, dass die selbständigen Franchisenehmer oder vermeintlich auf eigenen Füßen stehende Unternehmer in Wirklichkeit Angestellte sind - mit weitreichenden Folgen für die Sozialversicherungsbeiträge. Davon sind beide Seiten völlig unterschiedlich betroffen und es können durch eine Aufdeckung durch zuständige Behörden oder Selbstanzeige Vor- und Nachteile für die jeweils unterschiedlich Beteiligten erwachsen.

Ein Scheinselbständiger, der über Jahre seine Krankenkassenbeiträge selbst gezahlt hat, hat über Nacht Anspruch auf eine Anstellung und darauf, dass für die Zeit der Kooperation mit dem Auftrag gebenden Unternehmen von diesem Sozialbeiträge gezahlt werden müssen. Der Wiesbadener Fachanwalt rät, allen eventuell von dieser Problematik Betroffenen, zeitnah Verhältnisse und im Fall von Franchisenahme auch Verträge juristisch von einem Experten prüfen zu lassen, denn eine frühe Problemerkennung hilft Bußgelder einzusparen und im Raum stehende Summen zu verringern. Cäsar-Preller: "oft wird Scheinselbständigkeit über Jahre nicht aufgedeckt und es kommen immense Summen zur Einforderung, die das Unternehmen finanziell erheblich belasten und gegebenenfalls auch mit dem Risiko der Insolvenz bedrohen können."

Aber auch Scheinselbständige sollten zeitnah auf Verhältnisklärung pochen, denn es stehen nach Aufdeckung des nicht zulässigen Verhältnisses z.B. steuerliche Neubewertungen an. Wenn Scheinselbständige unter ihrer Situation leiden und durch sittenwidrige Knebelverträge zu Mehrarbeit für weniger Geld gezwungen werden, ist ein Überprüfen des Vertrages und ein aktives Angehen dagegen auch Selbstschutz für das schwächere Glied der Kette. Cäsar-Preller: "Die 'Schwarzen Schafe' der Franchiseszene schließen Knebelverträge mit ihren Franchisenehmern ab und halten sie fast wie Sklaven. Franchisenehmer müssen zum Teil 80 bis 90 Stunden wöchentlich arbeiten ohne jeglichen Anspruch auf Freizeitausgleich und haben weniger soziale Absicherung als ein kleiner Arbeitnehmer und verdienen auch entsprechend nur sehr wenig im Verhältnis zum geforderten und geleisteten Einsatz."

Das Thema Franchise und Scheinselbständigkeit verlangt hohe Expertise im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht in Kombination mit Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht. Die Kanzlei Cäsar-Preller deckt diese Rechtsgebiete mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten ab.

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