Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 4 MT Liguria insolvent

18.10.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1200 mal gelesen)
Der FHH Fonds Nr. 4 MT Liguria ist nach Angaben des fondstelegramms vom 17.10.2013 insolvent (Az.: 67a IN 438/13). Rund 340 Anleger haben sich an dem Schiffsfonds beteiligt. „Im schlimmsten Fall droht ihnen nun der Totalverlust des investierten Geldes“, befürchtet Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Das Fondshaus Hamburg platzierte den FHH Fonds Nr. 4 MT Liguria in den Jahren 2002 und 2003. Die Anleger in den Schiffsfonds hatten bislang aber erst wenig Freude an ihrer Investition. Nach Angaben des fondstelegramms wurden bislang erst zirka 25 Prozent an die Anleger ausgeschüttet. Nun droht ihnen sogar der Totalverlust.

Allerdings haben die Anleger immer noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen. Diese könnten beispielsweise auf Falschberatung oder Verschweigen von Provisionen resultieren. Cäsar-Preller: „Unsere Erfahrung zeigt, dass die Anlageberatung im Bereich Schiffsfonds häufig fehlerhaft war. Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage oder sogar Altersvorsorge angepriesen. Stattdessen hätten die Anleger aber darauf hingewiesen werden müssen, dass sie unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken erwerben. Und die Risiken reichen bis zum Totalverlust des investierten Kapitals.“

Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche können sogenannte Kick-Backs sein. Das sind Rückvergütungen, die für die Vermittlung an die Bank fließen. Auch darüber müssen die Anleger informiert werden. Denn diese Kick-Backs können ein wichtiger Ansatzpunkt dafür sein, ob die Bank möglicherweise ihre eigenen Interessen über die Wünsche des Kunden gestellt hat. „Der BGH hat eindeutig festgestellt, dass die Anleger über diese Provisionen informiert werden müssen“, so Cäsar-Preller. Auch wenn immer der Einzelfall geprüft werden muss, gibt es also durchaus berechtigte Hoffnungen, Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen zu können.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

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