Schiffsfonds HCI MS WS Schlüter in der Insolvenz

04.10.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1294 mal gelesen)
Anleger des HCI-Schiffsfonds MS WS Schlüter müssen eine schlechte Nachricht verkraften. Nach Angaben des fondstelegramms wurde der Schiffsfonds vom Amtsgericht Hamburg unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt (Az: 67c IN 376/13). „Im Fall einer Insolvenz droht den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Mehrere HCI Schiffsfonds wurden von der allgemeinen Krise der Handelsschifffahrt erfasst. Grund für die anhaltende Krise sind in erster Linie Überkapazitäten und niedrige Charterraten. Nun konnte sich offenbar auch der Schiffsfonds MS WS Schlüter nicht mehr länger dieser Krise entziehen.

Die betroffenen Anleger müssen nun um ihr Geld fürchten. Allerdings können sie auch ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen lassen. „Diese können beispielsweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein“, erklärt Fachanwalt Cäsar-Preller. Denn in der Anlageberatung hätten die Anleger bereits auf alle möglichen Risiken, die mit ihrer Investition verbunden sind, hingewiesen werden müssen. „Anteile an Schiffsfonds sind nichts anderes als unternehmerische Beteiligungen. Die Risiken reichen daher bis zum Totalverlust des Geldes“, erklärt der Jurist.

Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen für die Bankberater informiert werden müssen. „Die Anlageberater erhalten in der Regel Provisionen für die Vermittlung, so genannte Kick-Backs“, erläutert Cäsar-Preller. „Dadurch können möglicherweise Interessenkonflikte entstehen und die Wünsche der Anleger werden nicht ausreichend berücksichtigt.“

Falschberatung und das Verschweigen von Kick-Backs können zu Ansprüchen auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung führen.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de