Schiffsfonds KGAL SeaClass 11 SC Lotta: Kapitalanlage rechtlich prüfen lassen

27.05.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1547 mal gelesen)
Schiffsfonds wurden in der Vergangenheit immer wieder als sichere Kapitalanlage angepriesen. Die Realität konnte mit diesen Verlockungen nicht mithalten. Bei vielen Schiffsfonds warten die Anleger vergeblich auf Ausschüttungen oder mussten die Insolvenz hinnehmen. Von dieser Krise blieben auch die KGAL Schiffsfonds nicht verschont. In diesem Jahr meldeten bereits die KGAL Schiffsfonds SeaClass 9 und SeaClass 10 Insolvenz an. Auch wenn Anleger des KGAL Schiffsfonds SeaClass 11 SC Lotta solche Hiobsbotschaften nicht verkraften mussten, sei es doch ratsam, die Anlage vorsorglich rechtlich überprüfen zu lassen, meint Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat in den vergangenen Wochen und Monaten viel Kontakt zu enttäuschten Schiffsfonds-Anlegern, die statt schöner Renditen herbe Verluste hinnehmen mussten. „Aber es gibt in vielen Fällen auch Hoffnung auf Schadensersatz“, sagt Cäsar-Preller.

Denn gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds zeige es sich immer wieder, dass das Anlageberatungsgespräch nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. „Da werden traumhafte Renditen versprochen, Schiffsfonds seien die ideale Altersvorsorge und ähnliche Versprechen wurden unserer Erfahrung nach in solchen Gesprächen oft gemacht. So wurde den Anlegern aber nur Sand in die Augen gestreut. Denn Schiffsfonds sind hoch spekulative Kapitalanlagen, die einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt sind“, so Cäsar-Preller.

Eben auf dieses wirtschaftliche Risiko bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals und über die Provisionen, die der Berater für die Anlagevermittlung erhält, muss der Anleger aber auch aufgeklärt werden. Ist dies nicht geschehen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Anleger des KGAL Schiffsfonds SeaClass 11, die angesichts dieser Umstände ihre Kapitalanlage vorsorglich rechtlich überprüfen lassen möchten, sollten sich an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Anleger der KGAL Schiffsfonds.

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