Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select am Ende

24.04.2013, Autor: Herr Mathias Nittel / Lesedauer ca. 2 Min. (945 mal gelesen)
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger, mit denen wir bislang gesprochen haben, über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert.

Der im Jahr 2004 mit rund 27 Mio. € Eigenkapital aufgelegte und im Jahr 2005 geschlossene Lloyd Fonds 54 "Premium Ship Select" ist am Ende. Nachdem das eine Fondsschiff, die MS "Laura Schulte", ein 1.740 TEU Frachter, bereits Mitte 2012 Insolvenz anmelden musste, ging jetzt auch bei dem zweiten Fondsschiff, dem Containerschiff MS "Tatiana Schulte" der Insolvenzverwalter an Bord. Am 19. April 2013 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Für die Anleger des Lloyd Fonds 54 ist damit der Totalverlust eingetreten. Sie stehen vor der Frage, den Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für zahlreiche Mandanten, die am Lloyd Fonds 54 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften -

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken


Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Immobilienfonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger


Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger, mit denen wir bislang gesprochen haben, über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert.

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger des Lloyd Fonds 54 Schadenersatzansprüche durchsetzen können? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.


Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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