Schiffsfonds MS Vega Zirkon: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

09.09.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1228 mal gelesen)

Für Anleger, die in Schiffsfonds der Vega Reederei GmbH & Co.KG investiert haben, kommt es in diesem Jahr knüppeldick. Nachdem bereits Anfang des Jahres zwei Vega-Schiffsfonds Insolvenz anmelden mussten, erwischte es jetzt einen weiteren. Wie das fondstelegramm berichtet, wurde über den Schiffsfonds MS Vega Zirkon das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 526 IN 13/13).

Die Schiffsfonds der Vega-Reederei Vega kommen gegen die anhaltende Krise der Schifffahrt scheinbar nicht länger an. Nachdem im Februar dieses Jahres bereits das Insolvenzverfahren über die MS Vega Dolomit und MS Vega Spinell eröffnet worden war, hat es mit dem MS Vega Zirkon schon den dritten Schiffsfonds in kurzer Zeit getroffen. Den Anlegern droht nun im schlimmsten Fall der Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals.

„Möglicherweise können die betroffenen Anleger aber auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen“, zeigt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht eine Alternative auf. Gerade bei Schiffsfonds gebe es in vielen Fällen berechtigte Hoffnung auf Schadensersatz. Cäsar-Preller: „Die Anlageberatung war häufig fehlerhaft. Schiffsfonds wurden oft als renditestarke und risikoarme Geldanlage angepriesen. Die Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen, wurden hingegen verschwiegen. Über diese Risiken muss der Anleger im Beratungsgespräch aber zwingend aufgeklärt werden. Sonst liegt Falschberatung vor, die den Anspruch auf Schadensersatz begründen kann.“

Darüber hinaus müssen die Anleger auch über die Rückvergütungen, die der Bankberater für die Vermittlung der Beteiligung erhalten hat, aufgeklärt werden. „Wenn über diese Kick-Back-Zahlungen nicht informiert wurde, kann auch das den Anspruch auf Schadensersatz begründen“, so Cäsar-Preller. Natürlich müsse aber immer der Einzelfall geprüft werden.

Geschädigte Anleger der Vega-Schiffsfonds sollten sich daher zur Durchsetzung ihrer Interessen an einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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