Schiffsfonds sind zur Altersvorsorge ungeeignet

03.01.2017, Autor: Herr Arthur R. Kreutzer / Lesedauer ca. 2 Min. (171 mal gelesen)
Schiffsfonds sind zur Altersvorsorge nicht geeignet - Schadensersatzansprüche

„Beteiligungen an Schiffsfonds sind spektakuläre Anlagen, die sich nur für Anleger eignen, die Erfahrungen in Beteiligungen haben und bereit sind, die besonderen Risiken, die mit ihnen verbunden sind, auch einzugehen. Sie sind zur Altersvorsorge generell ungeeignet.“ Mit diesen klaren Worten hat das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 6. Oktober 2016 den spekulativen und riskanten Charakter von Schiffsfonds herausgestellt (Az.: 7 O 236/13).

Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere Geldanlage oder auch als Baustein zur Altersvorsorge dargestellt. Die Realität stellte sich für die Anleger jedoch in vielen Fällen ganz anders dar. Ausbleibende Ausschüttungen und eine lange Liste von Insolvenzen bei Schiffsfonds singen ein Lied davon. Ein Grund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in die viele Schiffsfonds in den vergangenen Jahren gerieten, ist, dass als Folge der Finanzkrise 2008 die Nachfrage zurückging und die erforderlichen Charterraten vielfach nicht mehr erzielt werden konnten.

Die Anleger waren bei dieser Entwicklung häufig die Leidtragenden. Allerdings hatten sie einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken der Geldanlage. Bei Schiffsfonds sind dies neben konjunkturellen Entwicklungen u.a. die meist langen Laufzeiten, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder auch die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage.

Insofern war der Fall, der zu dem deutlichen und für Anleger erfreulichen Urteil des LG Itzehoe führte, geradezu klassisch. Auf Empfehlung des Anlageberaters hatte sich der Anleger an zwei Schiffsfonds beteiligt. In dem Beratungsgespräch hatte der Anleger ausdrücklich erklärt, dass er über keine Erfahrung in Anlagegeschäften verfüge und nur an einer sicheren Geldanlage interessiert sei. Der Anlageberater empfahl die Beteiligung an den Schiffsfonds, die Beteiligung schlug fehl. Das LG Itzehoe gab der Schadensersatzklage in weiten Teilen statt und erklärte, dass Beteiligungen an Schiffsfonds spekulativ und riskant sind. Daher seien sie zur Altersvorsorge generell ungeeignet und der Anleger sei falsch beraten worden.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Erfahrungsgemäß wurden in Anlageberatungsgesprächen die Risiken häufig nicht ordnungsgemäß dargestellt. Geschädigte Anleger können daher in vielen Fällen Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung haben.