Schock für Diesel-Fahrer: Fahrverbot in Essen und auf der A40

16.11.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 3 Min. (101 mal gelesen)
Ab 2019 kommt es auch in Gelsenkirchen, Essen und auf einem Abschnitt der Autobahn A40 zu Fahrverboten für ältere Diesel und Benziner.

Mit dieser Entscheidung sorgte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für einen Paukenschlag, der im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus noch kräftig nachhallen wird.

Das Verkehrsaufkommen im Ruhrgebiet ist bekanntlich hoch und eine der wichtigsten Verbindungen ist die Autobahn A40, die auch durch Essen führt. Für viele Diesel-Fahrer ist ein Abschnitt der A40 in Essen ab 2019 allerdings tabu. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied, dass auch die Stadtautobahn in das Fahrverbot einbezogen werden müsse, da ansonsten die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxiden nicht ausreichend reduziert werden könne. An der Messstation in Essen-Frohnhausen direkt an der Autobahn A40 wurde 2017 im Jahresmittel ein Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft festgestellt. Erlaubt sind lediglich 40 Mikrogramm. Dieser Grenzwert wurde auch an weiteren vier Messstellen in Essen nicht eingehalten.

Die Folge ist, dass es ab 2019 in Essen zu einem großflächigen Fahrverbot für ältere Diesel und Benziner kommen wird. Dazu soll eine „Blaue Umweltzone“ in 18 der 50 Stadteile in Essen gelten und von der auch die A40 betroffen ist. Die Fahrverbote sollen dann ab dem 1. Juli für Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter sowie für alte Benziner mit der Abgasnorm 1 und 2 gelten. Ab September soll die Zone dann nur noch von Diesel-Fahrzeugen befahren werden dürfen, die die Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Das Land NRW muss nun entsprechende Regelungen in den Luftreinhalteplan aufnehmen.

Die Luft ist auch in Gelsenkirchen zu schmutzig, so dass es auch hier zu Fahrverboten auf der Kurt-Schumacher-Straße kommen wird. Das Fahrverbot soll schon ab dem 1. Juli 2019 für alle Diesel unterhalb der Abgasnorm Euro 6 gelten.

Die Fahrverbote gehen auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe zurück, die schon in verschiedenen Städten erfolgreich auf Einhaltung der Grenzwerte geklagt hat. Betroffen sind u.a. auch die Städte Frankfurt und Mainz. Nun wird es nicht nur im Rhein-Main-Gebiet, sondern auch im Ballungszentrum Ruhrgebiet zu Fahrverboten kommen, von denen zahlreiche Pendler betroffen sind.

„Für Diesel-Fahrer wird es ab 2019 immer schwieriger. Ihnen drohen zahlreiche Fahrverbote und damit verbunden auch ein immenser Wertverlust ihrer Fahrzeuge“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Allerdings haben die betroffenen Autofahrer auch die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.

Sind sie direkt vom VW-Abgasskandal betroffen, können sie Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen. Zahlreiche Gerichte haben bereits verbraucherfreundlich entschieden.

Unabhängig vom Abgasskandal kann auch der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

 

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