Scholz Holding Anleihe: „Das grenzt an einen Totalverlust“

19.05.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (371 mal gelesen)
Den Anlegern der Scholz Holding GmbH droht ein Verlust von fast 90 Prozent. „Das grenzt schon an einen Totalverlust. Dagegen sollten sich die Anleger wehren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Dabei könnte es für die Anleger sogar noch dicker kommen. Denn im Zuge der Restrukturierung des angeschlagenen Recycling-Unternehmens sollen die Anleger zunächst nur eine Abschlagzahlung von 14 Millionen Euro erhalten. Das entspricht einer Quote von rund 7,7 Prozent bezogen auf die 182,5 Millionen Euro schwere Anleihe nach österreichischem Recht. Nur wenn sich die Geschäfte entsprechend positiv entwickeln sollten, könnte es für die Anleger noch einmal einen Nachschlag von rund 5,8 Millionen Euro geben. „Im besten Fall würden die Anleger also rund 11 Prozent ihrer Investition zurückerhalten“, so Cäsar-Preller.

Dass die Anleger im Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen und dem möglichen Einstieg eines Investors rechnen mussten, war im Grunde genommen klar. Dass die Einschnitte derart massiv ausfallen sollen, dürfte aber für die Anleger ein Schock sein. „Alleine die Ende Mai fällige Zinszahlung hat schon ein Volumen von rund 15 Millionen Euro. Jetzt sollen sich die Anleger mit einer Abschlagzahlung von 14 Millionen Euro zufriedengeben und auf alle weiteren Ansprüche verzichten – das kann nicht sein“, sagt Cäsar-Preller.

Die 2012 begebene Anleihe hat ein Volumen von 182,5 Millionen Euro und ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Die ursprünglich im März fällige Zinszahlung wurde zunächst bis zum 31. Mai gestundet. „Dies diente wohl auch nur den Gesprächen mit den Investoren und nicht den Interessen der Anleger, die für die Restrukturierung der Scholz Holding GmbH tief in die Tasche greifen sollen“, so Cäsar-Preller.

Der erfahrene Rechtsanwalt empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, alle rechtlichen Register zu ziehen: „Es sollten alle Möglichkeiten von der außerordentlichen Kündigung der Anleihe bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geprüft werden, um zu retten, was noch zu retten ist.“

Mehr Informationen:

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de