Schroeder Logistic Investment Fonds 2: Anlegern drohen massive Verluste

30.10.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1113 mal gelesen)
Schroeder Logistic Investment Fonds 2: „Anscheinend wird mit den Anlegern des Containerfonds SLIF2 nach dem Motto ,Friss oder stirb‘ umgesprungen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Der Jurist bezieht sich dabei auf einen Artikel, den Fonds professionell am 29.10.2013 online veröffentlichte. Demnach sollen die Anleger einem Verkauf der Container zustimmen und dabei Verluste in Höhe von rund 70 Prozent in Kauf nehmen. Sollte der Verkauf scheitern, sei sogar mit noch höheren Verlusten zu rechnen.

„Der Verkaufsbeschluss soll dem Bericht nach auch noch bis zum 8. November erfolgen. Also haben die Anleger kaum Zeit, die Sache ordentlich zu prüfen“, kritisiert Cäsar-Preller. Der erfahrene Rechtsanwalt empfiehlt den Anlegern daher, ihre Kapitalanlage von einem Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. „Möglicherweise können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Und dann könnten die Verluste deutlich reduziert werden“, so Cäsar-Preller.

Ähnlich wie viele Schiffsfonds sind auch Containerfonds von der Krise der Handelsschifffahrt betroffen. In den Beratungsgesprächen sind sie allerdings möglicherweise als sichere Kapitalanlage beworben worden. „Davon kann aber keine Rede sein, wie die aktuelle Situation beim Schroeder Logistic Investment Fonds 2 zeigt“, sagt Cäsar-Preller. „Hier wird ja deutlich, wie hoch das Verlustrisiko bei so einer Beteiligung ist. Im schlimmsten Fall reicht es bis zum Totalverlust“, so der Anwalt. Auf eben diese Risiken hätten die Anleger aber eben im Beratungsgespräch schon deutlich hingewiesen werden müssen.

Auch hätten sie über die Provisionen, die an die Bank für die Vermittlung fließen, aufgeklärt werden müssen. Denn diese sogenannten Kick-Back-Zahlungen können Rückschlüsse darauf zulassen, ob die Bank möglicherweise in einem Konflikt zwischen ihren eigenen Interessen und denen des Kunden stand. „Insofern kann das auch großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben“, so Cäsar-Preller.

Wurden diese Anforderungen an eine anleger- und objektgerechte Beratung nicht erfüllt, können möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Auch wenn immer der Einzelfall zu prüfen ist.

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