Schrottimmobilien: Ausstiegsmöglichkeiten der Anleger

29.09.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (202 mal gelesen)
Wegen windiger Immobiliengeschäfte kämpfen bis heute viele Kleinanleger um ihre Existenz. Sie haben sich eine Schrottimmobilie andrehen lassen. Die bringt kaum Mieteinnahmen und ein großer Teil des Gehalts geht für die Tilgung des Darlehens drauf.

Solche und ähnliche traurige Geschichten haben Rechtsanwalt Simon Kanz und seine Kollegen in der Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller schon hundertfach, ja tausendfach gehört. „Für die Betroffenen bleibt zum Leben nicht mehr viel. Es geht nur noch um die eigene Existenz. Fast noch schlimmer ist, dass die Betrugsmasche mit Schrottimmobilien immer noch weitergeht und immer weitere Opfer in größte finanzielle Nöte und existenzielle Ängste bringt“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz.

Am Anfang der Geschichte sieht die Welt noch immer ganz anders aus. Da wird den Kleinanlegern der Kauf einer Eigentumswohnung angeboten, die sich ganz schnell rechnen soll. Selbst wenn die Opfer kein Geld haben, spielt das keine Rolle. Denn das notwendige Darlehen trage sich durch die Mieteinnahmen ja von selbst und der Kredit wird gleich vermittelt oder eine Bank gefunden, die mitspielt. Das böse Erwachen kommt meist erst wenige Wochen nachdem alle Verträge unterschrieben sind. Die notwendigen Mieten lassen sich nicht erzielen, es besteht Sanierungsbedarf und der Kaufpreis für die Immobilie war viel zu hoch. Was bleibt ist ein Darlehen, das Monat für Monat bedient werden muss und eine Schrottimmobilie, die kaum etwas wert ist.

Für die Betroffenen sind diese Immobilien längst ein Alptraum geworden. „Es gibt aber Auswege“, sagt Rechtsanwalt Kanz. Eine Möglichkeit ist, den Darlehensvertrag zu widerrufen. Wurde er vor dem 10. Juni 2010 geschlossen, hätte der Widerruf allerdings spätestens bis zum 21. Juni 2016 erfolgen müssen. Bei jüngeren Darlehensverträgen ist der Widerruf aber immer noch möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. „Dann wird das Darlehen rückabgewickelt und es kann zumindest günstig umgeschuldet werden. Im Idealfall liegt ein sog. verbundenes Geschäft vor. Dann lässt sich ggf. das gesamte Geschäft, also Darlehen und Immobilienkauf, rückabwickeln“, erklärt Rechtsanwalt Kanz.

Der Widerruf ist nicht die einzige Möglichkeit, den Albtraum zu beenden. In Betracht können auch Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. So müssen dem Anleger auch die Risiken seiner Geldanlage aufgezeigt werden. Nach einer aktuellen BGH-Entscheidung muss der Vermittler auch Provisionen von mehr als 15 Prozent offenlegen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller war im Bereich Schrottimmobilien bundesweit schon in rund 4.500 Fällen tätig.

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