Schrottimmobilien: Bundesweite Razzia wegen Betrugsverdacht

14.07.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (450 mal gelesen)
Wegen des Verdachts auf Betrugs mit Schrottimmobilien durchsuchte die Polizei im Zuge einer groß angelegten Razzia am 7. Juni 20 Wohnungen und Büros in acht Bundesländern.

Bei der Razzia in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen sei umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt worden.

Den acht Verdächtigen, unter ihnen auch ein Notar, wird Betrug in mindestens 18 Fällen vorgeworfen, berichtet u.a. die F.A.Z. Zwischen 2008 und 2012 sollen sie arglosen Käufern völlig überteuerte Eigentumswohnungen als Steuersparmodell angedreht haben, so der Vorwurf. Dabei sollen die Kaufpreise den tatsächlichen Wert der Wohnungen um bis das Dreieinhalbfache überschritten haben.

„Die weiteren Ermittlungen werden zeigen, ob sich der Betrugsverdacht auf die 18 Fälle beschränkt oder ob es möglicherweise zu einer noch größer angelegten Betrugswelle mit Schrottimmobilien gekommen ist“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Betrug mit Schrottimmobilien ist eigentlich ein alter Hut, der aber immer noch funktioniert. „Meist werden die Käufer überrumpelt und ihnen das Blaue vom Himmel versprochen. Da es aber viele Interessenten gebe, müsse schnell eine Entscheidung fallen. Da reicht die Zeit noch nicht mal für eine Wohnungsbesichtigung aus. Und praktischerweise haben die Betrüger dann auch noch einen Notar zur Hand. Unter dem Anschein der Seriosität wird der Kauf dann besiegelt“, so Cäsar-Preller, der schon etliche Opfer von Schrottimmobilien vertreten hat.

Die gute Nachricht für die Opfer: Sie müssen auf dem Schaden nicht zwangsläufig sitzen bleiben. „Wurden die Immobilien als Kapitalanlage erworben, hätten die Anleger auch vorher umfassend über die Risiken wie sinkende Mieteinahmen oder erhöhten Sanierungsbedarf aufgeklärt werden müssen. Sonst kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch wenn der Käufer über den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie getäuscht werde“, erklärt Cäsar-Preller.

Auch Banken können in Anspruch genommen werden, wenn sie die Immobilie vorher besichtigt, den Käufer nicht vor dem völlig überzogenen Preis gewarnt und stattdessen den Kauf vollfinanziert haben. „Der Kunde vertraut dem Urteil der Bank. Wird er von ihr nicht gewarnt, verletzt die Bank das Vertrauensverhältnis. Dann kann der Kauf möglicherweise rückabgewickelt werden“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Opfer von Schrottimmobilien.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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