Schrottimmobilien – Darlehensverträge mit der Adaxio AMC GmbH (ehemals Paratus AMC GmbH und GMAC-RCF Bank) prüfen

21.09.2017, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (123 mal gelesen)
Wer auf eine sog. Schrottimmobilie hereingefallen ist, hat auch heute noch mit den finanziellen Folgen zu kämpfen, die durch den Immobilienerwerb entstanden sind. Es gibt aber auch Hoffnung, aus dieser Kostenfalle wieder herauszukommen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden hat bereits in rund 4500 Fällen die Opfer von Schrottimmobilien betreut. Immer wieder zeigte sich, dass die Lage für die Opfer nicht aussichtslos ist. Eine unrühmliche Rolle hat in vielen Fällen die heutige Adaxio AMC GmbH bzw. deren Vorgänger Paratus AMC GmbH und GMAC-RCF Bank gespielt, die die notwendigen Darlehen zur Finanzierung gegeben hat. 

Da die Schrottimmobilien viel weniger wert waren als gedacht und es auch mit den Mieteinnahmen nicht weit her war oder erhebliche Kosten für notwendige Sanierungsarbeiten anfielen, konnten die Darlehen oftmals nicht mehr bedient werden. Die Adaxio AMC GmbH versuchte, die Forderungen einzutreiben. Oft genug hieß die Folge Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung.  Inzwischen haben verschiedene Gerichte allerdings festgestellt, dass die Adaxio AMC GmbH die Zwangsvollstreckung gar nicht hätte betreiben dürfen. „Durch die vielen, für die Kunden sehr undurchsichtigen Umfirmierungen, war die Adaxio AMC GmbH demnach gar nicht mehr der Inhaber der Forderungen“, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Verbraucher Zahlungen an die Adaxio AMC GmbH ggf. wieder zurückverlangen können, auch wenn die Schrottimmobilie inzwischen „unter den Hammer“ gekommen ist. „Zumindest auf den Erlös aus der Versteigerung könnte dann ein Anspruch bestehen“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Auch der Widerruf von Darlehensverträgen mit der Adaxio AMC GmbH bzw. ihren Vorgängern Paratus AMC GmbH und GMAC-RCF Bank kann noch immer eine Rolle spielen. Zwar ist das „ewige Widerrufsrecht“ in Folge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung für Immobiliendarlehen, die bis Mitte 2010 abgeschlossen wurden, im Juni 2016 erloschen. Es können aber auch andere Konstellationen in den Darlehensverträgen zum Fortbestehen des Widerrufsrechts führen. „Verträge mit der GMAC-RFC Bank weisen vielfach Besonderheiten auf, die den Kunden ggf. nach wie vor zum Widerruf berechtigen“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. So können beispielsweise schon die vorvertraglichen Informationspflichten verletzt worden sein.

Darüber hinaus gibt es noch weitere rechtliche Möglichkeiten, um sich möglichst kostengünstig wieder von der Schrottimmobilie zu trennen.
 

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