Schrottimmobilien: Die Masche mit der Steuerersparnis

26.11.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1154 mal gelesen)
Schrottimmobilien sind für unseriöse Makler immer noch eine beliebte Möglichkeit, leichtgläubige Käufer „über den Tisch zu ziehen“. Dabei werden die Opfer immer wieder mit dem Versprechen von Steuerersparnissen geködert.

Stern online berichtet jetzt über einen Test von Stern TV mit versteckter Kamera. Dabei fällt auf, dass die Masche im Grunde immer gleich ist. Zunächst gibt es nur einen Anruf. Dabei ist von Immobilien meist noch gar nicht die Rede, sondern nur von der Möglichkeit, Steuern zu sparen. „Damit werden die Leute seit Jahren angelockt“, spricht Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, aus Erfahrung. Dann folgt in der Regel ein Besuch im Büro und die Steuern sollen mit dem Erwerb einer Immobilie gespart werden. Das Ganze geschieht meist unter Zeitdruck. Innerhalb von 24 Stunden soll eine Entscheidung gefällt werden und der nötige Kredit und der Notar werden auch gleich zur Verfügung gestellt.

„Beim Erwerb einer Immobilie sollte man sich nie unter Zeitdruck setzen lassen. Schließlich ist das immer eine hohe Investition – ganz gleich was versprochen wird. Und vor allem sollte eine Immobilie immer besichtigt werden, am besten mit einem unabhängigen Sachverständigen, der den tatsächlichen Wert des Gebäudes einschätzen kann“, rät Cäsar-Preller. Auch bei den Krediten solle man nicht zu leichtgläubig sein. „Besser ist es immer, selbst mit der Bank über eine Finanzierung zu sprechen. Und letztlich gehört es im Grunde genommen zum guten Ton, dass die Wahl des Notars dem Kaufinteressenten überlassen wird“, so Cäsar-Preller.

Dennoch gibt es immer wieder Käufer, die auf solch unseriöse Machenschaften hereinfallen. Statt Steuerersparnissen bleibt am Ende ein Berg Schulden, statt einer schicken Immobilie haben die Käufer eine Schrottimmobilie zu deutlich überteuertem Preis gekauft. Doch selbst dann können immer noch Ansprüche auf Schadensersatz bestehen. „Wer zu Anlagezwecken eine Immobilie erwirbt, muss auch über die mit der Investition bestehenden Risiken aufgeklärt werden“, erklärt Cäsar-Preller. Zu diesen Risiken zählen u.a. die Lage der Immobilie und ihr Zustand, schwankende Mieteinnahmen oder Leerstände.

Wurden die Käufer nicht entsprechend über die Risiken aufgeklärt, können Ansprüche auf Schadensersatz bestehen. Die können dann auch zur Rückabwicklung des kompletten Geschäfts führen. „Das heißt, der Erwerber der Schrottimmobilie wird so gestellt, als ob er die Immobilie nie gekauft hätte“, erklärt Cäsar-Preller.

Um Ansprüche auf Schadensersatz beziehungsweise Rückabwicklung durchsetzen zu können, sollten sich Käufer von Schrottimmobilien an einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dieser kann sämtliche Unterlagen überprüfen und feststellen, ob erfolgversprechende juristische Schritte eingeleitet werden können.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit die Käufer von Schrottimmobilien.

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