Schrottimmobilien: Unseriöse Anbieter nutzen niedrige Zinsen aus

07.11.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1097 mal gelesen)
Der aktuell immer noch niedrige Zinssatz klingt ist für viele verlockend, über den Kauf einer Immobilie nachzudenken. Denn Immobilien gelten vielfach immer noch als „Betongold“ und gerade in Niedrigzinsphasen als geeignete Kapitalanlage. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, warnt jedoch vor sogenannten Schrottimmobilien.

„Die niedrigen Zinsen und der Wunsch nach einer sicheren Kapitalanlage ruft natürlich auch diejenigen auf den Plan, die minderwertige Immobilien zu überteuerten Preisen verkaufen. Wer nicht aufpasst, wird zum Besitzer einer Schrottimmobilie. Die ist erstens nicht nur viel weniger wert als der Kaufpreis, sondern sie kann finanziell auch schnell zum Fass ohne Boden werden“, so Cäsar-Preller.

Daher rät der Jurist, jedes Angebot zum Erwerb der Immobilie immer gründlich zu prüfen. Grundsätzlich sollte sich jeder potenzielle Käufer immer selbst ein Bild vom Zustand der Immobilie machen und am besten noch einen Sachverständigen seiner Wahl hinzuziehen. „Wird so eine Besichtigung von den unseriösen Verkäufern abgelehnt, ist dies immer ein deutliches Warnzeichen, dass etwas mit der Immobilie nicht in Ordnung ist und auch der Preis völlig überteuert ist“, so Cäsar-Preller.

Ein weiteres Warnzeichen sei, wenn die Verkäufer zum Abschluss des Vertrages drängten ohne weitere Bedenkzeit zu geben. „Häufig wird sogar noch ein interessantes Finanzierungsangebot angeboten, damit der der Käufer es sich ja nicht noch einmal anders überlegt“, sagt Cäsar-Preller und ergänzt: „Neben dem Zustand der angebotenen Immobilie ist auch die Lage ein wichtiger Faktor. Denn sie entscheidet auch maßgeblich darüber, welcher Mietzins tatsächlich erzielt werden kann. Auch hier werden oft falsche Angaben gemacht.“

Wer schon eine Schrottimmobilie erworben hat, kann immer noch rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen, um diese wieder loszuwerden. „Eine Faustregel gibt es nicht und jeder Fall muss für sich geprüft werden“, erklärt der Jurist. Allerdings müsse ein Käufer, der eine Immobilie für Anlegerzwecke erwirbt, auch über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Investition aufgeklärt werden. Auch darf er nicht über den tatsächlichen Verkehrswert oder die zu erwartenden Mieteinnahmen getäuscht werden. In solchen Fällen sollten sich die Käufer von Schrottimmobilien an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, der die nötigen juristischen Schritte einleiten kann.

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