SEB ImmoPortfolio Target Return Fund wird aufgelöst

17.06.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (750 mal gelesen)
Wie die Fondsleitung jetzt mitteilte, wird der offene Immobilienfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund liquidiert. Seit Juni 2012 war der Fonds geschlossen und Anleger konnten ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Nun folgte der Entschluss, dass der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund auch nicht wieder geöffnet wird.

Bis Ende Mai 2017 soll der Fonds nun abgewickelt werden. Während dieser Zeit erhalten die Anleger in turnusmäßigen Abständen Ausschüttungen. Die Höhe der Ausschüttungen ist in erster Linie von den erzielten Erlösen aus dem angestrebten Verlauf der Fondsimmobilien abhängig. „Erfahrungsgemäß müssen die Anleger bei der Abwicklung eines offenen Immobilienfonds aber mit Verlusten rechnen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Für die Anleger bietet sich allerdings auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. „Gerade nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH stehen die Chancen dafür gut“, so Cäsar-Preller. Der Bundesgerichtshof hatte am 29. April 2014 entschieden, dass vermittelnde Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen – unabhängig davon ob die Aussetzung der Anteilsrücknahme absehbar war oder nicht. „Die Möglichkeit, die Anteile jederzeit wieder zurückgeben zu können, machte offene Immobilienfonds für viele Anleger so reizvoll. Allerdings wurden sie oft genug nicht darüber aufgeklärt, dass dieses Anteilsrücknahe auch ausgesetzt werden kann. Daher ist die höchstrichterliche Rechtsprechung, die auch für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden, gilt, nur konsequent“, betont der Jurist.

Anleger des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund, die nicht ordnungsgemäß über Risiken und Funktionsweise des offenen Immobilienfonds informiert wurden, haben gute Chancen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger offener Immobilienfonds.

Mehr Informationen:

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de