Selfmade Capital, New Capital Invest: dima24 im Visier der Staatsanwal

08.06.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (535 mal gelesen)
Vor einem guten Jahr verkaufte Malte Hartwieg seine Vertriebsplattform dima24. Über diese Plattform wurden u.a. Beteiligungen an den Selfmade Capital und New Capital Invest Fonds vertrieben. „Ein wirklicher Neuanfang war der Verkauf allerdings nicht“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die neue Eigentümergesellschaft von dima24 ist die RW Capital Invest GmbH, die erst Ende 2013 gegründet wurde. Dahinter verbergen sich Renate Wallauer und Frank Schuhmann. Beide waren auch schon vorher für dima24 tätig. Wallauer als Geschäftsführerin und Schuhmann als Prokurist und Chefanalyst. „Insofern dürfte sich für die Anleger wenig geändert haben. Auffällig ist, dass die RW Capital Invest GmbH erst kurz vor dem Kauf von dima24 gegründet wurde. Im Zuge der staatsanwaltlichem Ermittlungen gegen Malte Hartwieg sind auch die neuen dima24-Besitzer Ende 2014 ins Visier der Fahnder geraten“, so Cäsar-Preller.

Über die Hintergründe des Verkaufs der Vertriebsplattform kann nur spekuliert werden. „Möglicherweise sollte so Schadensersatzklagen der Anleger entgegen getreten werden, die sich gegen dima24 richten“, sagt Cäsar-Preller. Allerdings sind auch die neuen Eigentümer Ende 2014 ins Visier der staatsanwaltlichen Ermittlungen geraten. Ihnen wird vorgeworfen, den Anlegern wichtige Informationen verschwiegen zu haben, berichtete das Handelsblatt im Dezember. Schon seit mehreren Monaten wird gegen Malte Hartwieg wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug ermittelt.

Besonders Anleger der Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI) fürchten um ihr Geld, das in dunklen Kanälen versickert sein soll. Inzwischen haben etliche Gesellschaften der beiden Emissionshäuser Insolvenz angemeldet. „Die Anleger haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren und hier kommt wieder dima24 ins Spiel“, erklärt Cäsar-Preller. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken der Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Auch hätte die personelle Verknüpfung zwischen Hartwieg und dima24 offen gelegt werden müssen. „Ohne diese Risikoaufklärung besteht Anspruch auf Schadensersatz. Daran dürfte auch der Eigentümerwechsel nichts geändert haben“, so Cäsar-Preller. Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche auch aus Prospekthaftung entstanden sein, falls schon die Verkaufsprospekte fehlerhaft waren. „Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, kommen noch weitere rechtliche Möglichkeiten in Betracht“, sagt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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