Selfmade Capital und New Capital Invest: Vorläufige Insolvenzverfahren

01.06.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (497 mal gelesen)
Über rund 20 Selfmade Capital Gesellschaften und ebenso viele New Capital Invest Gesellschaften wurden inzwischen am Amtsgericht München die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet. „Malte Hartwieg beschert dem Gericht mit seinen Insolvenzanträgen jede Menge Arbeit“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Für die Anleger der Selfmade Capital- und New Capital Invest Fonds haben die Insolvenzanträge voraussichtlich ernsthafte Folgen. Denn auch etliche Fondsgesellschaften der Emissionshäuser aus dem Reich des Malte Hartwieg sind davon betroffen. Cäsar-Preller: „Für die Anleger könnten sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheiten. Ihr investiertes Geld könnte weg sein und der Totalverlust der Einlage drohen.“

Daher rät der Fachanwalt den betroffenen Anlegern umgehend zu handeln, um zu retten, was noch zu retten ist. Schon seit Monaten ist klar, dass die Anlegergelder bei Selfmade Capital und New Capital Invest in dunklen Kanälen versickert sind. „Der Insolvenzverwalter wird versuchen, so viel Vermögen wie möglich sicher zu stellen. Wieviel dabei herauskommt, steht aber noch in den Sternen“, so Cäsar-Preller. Daher sollten die Anleger auch mögliche Schadensersatzansprüche nicht aus den Augen verlieren.

Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten nicht nur über die Vorzüge und Gewinnaussichten der Kapitalanlage informiert werden müssen, sondern auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. „Interessant ist dabei besonders die Rolle der Vertriebsplattform dima24, die u.a. die Fondsbeteiligungen an die Anleger vermittelt hat. Auch dima24 gehörte mal zum Firmenimperium des Malte Hartwieg. Mögliche Interessenskollisionen und Falschberatung sollten daher genau geprüft werden“, sagt Cäsar-Preller. Das AG München bearbeitet inzwischen auch die Insolvenzanträge einiger dima24-Gesellschaften.

Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig, falsch oder auch nur irreführend waren.

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Betrugsverdacht gegen Hartwieg sind noch nicht abgeschlossen. „Sollte sich der Verdacht bestätigen, kann das weitere rechtliche Möglichkeiten eröffnen“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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