Shedlin Middle East Health Care 2: Anleger in Sorge

13.12.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (627 mal gelesen)
Der Immobilienfonds Shedlin Middle East Health Care (MEHC) 2 steckt in Schwierigkeiten. Grund: Der geplante Bau eines großen Klinikums in Abu Dhabi kommt nicht voran. Nachdem vor einigen Tagen das Mutterhaus, die Shedlin Capital AG, Insolvenzantrag gestellt hat, dürften die Sorgen der Anleger wachsen.

Der Immobilienfonds Shedlin Middle East Health Care (MEHC) 2 steckt in Schwierigkeiten. Grund: Der geplante Bau eines großen Klinikums in Abu Dhabi kommt nicht voran. Nachdem vor einigen Tagen das Mutterhaus, die Shedlin Capital AG, Insolvenzantrag gestellt hat, dürften die Sorgen der Anleger wachsen.

Die Gesellschaft des Immobilienfonds Middle East Health Care 2 ist zwar unabhängig und insofern nicht unmittelbar von der Insolvenz des Emissionshauses betroffen. Dennoch könnten sich die Probleme dadurch verschärfen. „Es ist nicht auszuschließen, dass auch Shedlin-Fondsgesellschaften Insolvenz anmelden müssen“, befürchtet Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Daher empfiehlt er den betroffenen Anlegern, frühzeitig anwaltlichen Rat zu suchen. „Es ist besser, schon jetzt die rechtlichen Möglichkeiten abzuwägen und nicht erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sprich den Anlegern finanzielle Verluste bis zum Totalverlust drohen“, so Cäsar-Preller. Der Fachanwalt sieht durchaus Möglichkeiten, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Diese können u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. „Bei so einem Projekt gibt es natürlich einige Risiken. Darüber hinaus sind Immobilienfonds grundsätzlich spekulative Anlagen und nicht zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet. Darüber müssen die Anleger informiert werden. Schließlich können sie am Ende auch ihr Geld verlieren“, erklärt Cäsar-Preller.

Außerdem können auch die Emissionsprospekte unter die Lupe genommen werden. Falls die Prospektangaben unvollständig oder falsch sind, können Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. „Dazu reichen auch schon irreführenden Angaben aus, die den Anlegern z.B. mit viel zu hohen Erwartungen die Anlage schmackhaft machen sollen“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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