Signa 05 / HGA Luxemburg: Dilemma für die Anleger

27.04.2017, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 3 Min. (122 mal gelesen)
Der geschlossene Immobilienfonds Signa 05 / HGA Luxemburg befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Anleger sollen bis zum 17. Mai über ein Finanzierungskonzept abstimmen.

Verweigern sie die Zustimmung, müsste das Darlehen an die finanzierende Bank Ende August zurückgezahlt werden. Das könnte der Fonds aber wahrscheinlich nicht stemmen, sodass dann der Notverkauf der Fondsimmobilie oder sogar die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen könnte. Beides wäre voraussichtlich mit erheblichen Verlusten für die Anleger verbunden.

Der Immobilienfonds Signa 05 / HGA Luxemburg wurde den Anlegern im Oktober 2007 zur Beteiligung angeboten. Die Fondsgesellschaft beteiligte sich an dem Ikaros Business Center Luxemburg. Das gesamte Investitionsvolumen betrug rund 181,5 Millionen Euro. Etwa 81,5 Millionen Euro wurden bei den Anlegern eingesammelt, die restlichen 100 Millionen Euro wurden über Fremddarlehen finanziert. Und genau hier drückt der Schuh. Denn die Finanzierung läuft demnächst aus. Die Fondsgesellschaft konnte zwar in Gesprächen mit Banken eine Anschlussfinanzierung auf den Weg bringen. Diese ist aber an Bedingungen geknüpft. Ursprünglich hätten die Anleger den Gesellschaftsvertrag erstmals Ende 2018 kündigen können. Diese Frist soll nun bis 2022 verlängert werden. Zudem soll als Sicherheit noch ein zusätzlicher Kredit über fünf Millionen Euro aufgenommen werden. Die Anleger sollen nun bis zum 17. Mai über diesen Vorschlag abstimmen.

Das Dilemma ist, dass die Anleger kaum eine Wahl haben, denn die Alternativen sehen alles andere als rosig aus. Dann müsste der Kredit bis Ende August zurückgezahlt werden. Dies würde voraussichtlich bedeuten, dass die Fondsimmobilie, deren Kaufpreis bei rund 165 Millionen Euro lag, verkauft werden müsste. Zuletzt wurde der Wert der Immobilie in einem Gutachten aber nur noch auf rund 143 Millionen Euro taxiert. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mietverträge mit den beiden Mietern der Immobilie 2019 bzw. 2022 auslaufen. Das dürfte die Verkaufsverhandlungen weiter erschweren. Ebenso könnte möglicherweise auch die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen. Beide Szenarien dürften hohe Verluste für die Anleger bedeuten.

Aber auch im Falle einer Zustimmung müssen die Anleger Zugeständnisse machen und u.a. vorerst auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Mit Ausschüttungen dürften sie während der Anschlussfinanzierung wohl auch nicht rechnen. So oder so droht die Beteiligung an dem Signa 05 / HGA Luxemburg ein Verlustgeschäft für die Anleger zu werden.

„Angesichts der drohenden Verluste können die Anleger aber auch prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt werden müssen. Dazu gehört z.B. das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch das Totalverlust-Risiko. „Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen oftmals nicht ausreichend thematisiert, sodass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Kanz.

Allerdings muss die zehnjährige Verjährungsfrist im Auge behalten werden. Mögliche Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft. Erste Ansprüche könnten also bereits im Oktober verjähren, wenn die Anleger nicht rechtzeitig handeln.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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