Sky: Weniger Fußball fürs gleiche Geld – Verträge prüfen

23.11.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (139 mal gelesen)
Freitagabend 20.30 Uhr: Das Freitagspiel der Fußball-Bundesliga wird angepfiffen – und der Sky-Abonnent schaut in die Röhre.

Seit dieser Saison gibt es keine Live-Bilder bei Sky von den Partien am Freitag. Auch den Weg in die Gaststätte kann der Fußball-Fan sich sparen. Denn auch dort gibt es keine Sky-Übertragung.

Grund dafür ist, dass die Rechte an den Übertragungen in dieser Saison gewechselt haben. Sky ist nicht mehr der exklusive Pay-TV-Sender in Sachen Bundesliga-Fußball. Die Spiele der 1. Liga am Freitag, am Sonntagmittag und am Montagabend sind live im Pay-TV von Eurosport zu sehen. Trotz des reduzierten Angebots hat Sky die Abo-Preise aber nicht reduziert. „Heißt: Sky verlangt für weniger Leistung das gleiche Geld. Verständlich, dass die Abonnenten sauer sind.“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Der erfahrene Rechtsanwalt vertritt bereits einige enttäuschte Sky-Kunden und ist sicher: „Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen sind die Sky-Verträge so nicht haltbar. Eine außerordentliche Kündigung für die Kunden muss möglich sein.“

Fußball bei Sky wird aber nicht nur zu Hause auf dem Sofa, sondern oft auch zusammen mit Freunden in der Stammkneipe oder im Vereinsheim geguckt. Für die Gastwirte natürlich auch ein willkommenes Geschäft. Dafür müssen sie als gewerblicher Sky-Kunde aber auch tiefer in die Tasche greifen als der Privatkunde. Denn Sky Business ist teurer, wobei die monatlichen Preise für das Abo variieren. Laut Sky orientiert sich der Preis vorwiegend an den zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten in der Gastronomie. Für die kleine Eckkneipe auf dem Land wird demnach ein geringerer Betrag fällig als für eine Sportbar in Großstädten. Faktoren für die Preisberechnung sind u.a. die Größe der Gasträume oder die Bevölkerungsdichte. So werden die Preise individuell auf die jeweilige Gastronomie zugeschnitten. Nach einem exemplarischen Beispiel von Sky kann für eine große Sportsbar in München mit 170 qm ein monatlicher Abo-Preis von mehr als 1200 Euro fällig werden.

Cäsar-Preller: „Umso mehr müsste jetzt aber auch berücksichtigt werden, dass das Freitagspiel bei Sky entfällt. So wie Gastwirte zweifellos von der Übertragung der Fußballspiele profitieren, so ist ihnen nun ebenso eine Einnahmequelle am Freitagabend weggebrochen. Auch das müsste in der Preisgestaltung für das Abo berücksichtigt werden.“ 

Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt enttäuschten Sky-Kunden, egal ob privat oder gewerblich, ihre Verträge überprüfen zu lassen.

 

Mehr Informationen:

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de