Solarworld AG: Insolvenzverfahren eröffnet – Anleger können Forderungen anmelden

04.08.2017, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (145 mal gelesen)
Der nächste Akt im Niedergang der Solarworld AG: Das Amtsgericht Bonn hat das offizielle Insolvenzverfahren am 1. August 2017 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 99 IN 79/17).

Immerhin: Für die geschädigten Anleger der Solarworld-Anleihen dürfte das sogar ein kleiner Lichtblick sein. Denn sie können nur ihre Forderungen bis zum 28. September beim Insolvenzverwalter anmelden und darauf hoffen, immerhin noch einen Teil ihres investierten Geldes wiederzusehen. Wie groß dieser Teil sein wird, hängt auch davon ab, ob es dem Insolvenzverwalter gelingt, Investoren zu finden. Interessenten soll es geben. Für die Aktionäre bedeutet das aber kaum, dass sie noch auf Ausschüttungen aus den Verwertungserlösen hoffen können, auch wenn der Kurs der Aktie zuletzt sogar wieder gestiegen ist. „Es dürfte unwahrscheinlich sein, dass sich ein Käufer für die Solarworld AG angesichts ihrer Schulden finden lässt. Wahrscheinlicher ist die Zerschlagung des Unternehmens“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

So gesehen haben die Anleihe-Anleger sogar etwas bessere Karten und können auf eine Insolvenzquote hoffen. „Voraussetzung ist aber, dass die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Nur angemeldete Forderungen können auch berücksichtigt werden“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Mit finanziellen Verlusten müssen die Anleger aber dennoch rechnen.

Allerdings brauchen die Anleihe-Anleger zur Schadensbegrenzung nicht nur auf das Insolvenzverfahren zu setzen. Parallel dazu können sie auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Diese können z.B. aus Prospekthaftung entstanden sein, wenn schon die Angaben in den Emissionsprospekten, unvollständig, fehlerhaft oder auch nur irreführend waren. Ebenso können Ansprüche auch aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Die Anleger müssen über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden. Wurden die Risiken verharmlost oder verschwiegen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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