Solarworld AG: US-Gericht entscheidet über millionenschwere Klage

31.05.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (361 mal gelesen)
Die Klage des Siliziumherstellers Hemlock schwebt wie ein Damoklesschwert über der Solarworld AG. Immerhin verlangt das US-Unternehmen rund 770 Millionen Dollar wegen nicht eingehaltener Lieferverträge von Solarworld. Am 9. Juni wird in den USA das Urteil erwartet.

Von dem Urteilsspruch kann für die Solarworld AG und ihre Anleger viel abhängen. Eine Verurteilung wäre für die zuletzt positive Entwicklung des Unternehmens ein Rückschlag. Im Solarworld-Geschäftsbericht sei von negativen Auswirkungen bis hin zur Bestandsgefährdung die Rede, schreibt das Handelsblatt. „Für die Aktionäre ist das umso bitterer, da sie durch einen großzügigen Kapitalverzicht vor drei Jahren einen großen Beitrag zum Fortbestand des Unternehmens geleistet haben. Für sie steht jetzt viel auf dem Spiel“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Nur zwei Tage vor der Gerichtsverhandlung findet die Hauptversammlung der Solarworld AG statt. „Es wird spannend sein zu erfahren, wie das Unternehmen im Fall einer Verurteilung reagieren möchte“, so Cäsar-Preller.

Bislang gab sich die Solarworld AG im Streit mit Hemlock immer optimistisch. Denn die langfristigen Lieferverträge seien ein Verstoß gegen das europäische Kartellrecht und darüber hinaus seien die Verträge nach US-Recht durch illegale Dumping-Aktivitäten aus China hinfällig. Dieser Optimismus erfuhr schon im vergangenen Herbst einen Dämpfer. Ein US-Gericht hatte entschieden, dass sich Solarworld in den Vereinigten Staaten nicht auf europäisches Kartellrecht berufen könne. Ob sich Solarworld auf die illegalen Dumping-Angebote berufen kann, erscheint ebenfalls fraglich. Ein Wettbewerber ist in einem vergleichbaren Fall mit dieser Argumentation vor Gericht abgeblitzt. Sollte Solarworld tatsächlich verurteilt werden, könnte es düster werden. Denn nennenswerte Rückstellungen hat das Unternehmen dafür offenbar nicht gebildet.

„Am Ende geht es hier auch um das Geld der Anleger. Diese sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, bevor es möglicherweise zu spät ist“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

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