Sozialgericht Stuttgart

08.12.2010, Autor: Herr Thomas Eschle / Lesedauer ca. 2 Min. (4008 mal gelesen)
Rechtsanwalt Thomas Eschle vertritt seit 1996
Bürger vor den Sozialgerichten Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Ulm und Reutlingen.

Im Sozialversicherungsrecht gibt es folgende Verfahrensstufen:

1. A n t r a g s t e l l u n g :
häufige Beispiele :
- bei der Deutschen Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente

- beim Landratsamt/Versorgungsamt Schwerbehindertenausweis

- bei der Pflegeversicherung wegen eingruppierung Pflegestufe

- bei der gesetzlichen Krankenkasse wegen Krankengeld

- bei einer Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit)

- beim Arbeitsamt/JobCenter Arbeitslosengeld I und II

2. W i d e r s p r u c h

Bei Ablehnung des Antrags innerhalb einem Monat (wichtige Frist!)
Widerspruch schriftlich einlegen :Ab hier ist meine Einschaltung als Anwalt bereits sinnvoll

3. K l a g e
bei einem ablehnenden Widerspruchsbescheid, kann man innerhalb eines Monats
K l a g e vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen. ( es ist dringend ratsam
spätestens hier einen Anwalt einzuschalten )
Entsprechende Familienrechtschutzversicherungen zahlen in der Regel ab Klage. Für die Landkreise BB, WN, ES und den Stadtkreis Stuttgart ist das Sozialgericht Stuttgart, Theodor-Heus-str. 2, 70174 Stuttgart zuständig.

4. B e r u f u n g
Das Landessozialgericht prüft bei einer Berufsklage die Entscheidung des Sozial-
gerichts. (Berufungsfristende: 1 Monat nach Zugang des Urteils 1. Instanz)

5. Über dem Landessozialgericht steht das Bundessozialgericht. Entscheidungen
des Bundessozialgerichts können wiederum durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Allerdings fällt das kleine Bundesverfassungs-gericht im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit nur ca. 5 Entscheidungen im Jahr, welche jedoch eine herausragende Bedeutung haben und in den Medien häufig zitiert werden.

B. Die anwaltliche Dienstleistung :

Ich berate Sie gerne kompetent und ausführlich und nehme Ihnen unter Einsatz meiner jahrelangen Erfahrung diese schwierige Arbeit ab. Ein Großteil meiner Mandanten im Bereich des Sozialversicherungsrechtes sind langjährig chronisch Kranke. Ich begleite Sie nach ausgiebiger Beratung durch das gesamte Antrags-, Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren.

Als Anwalt kann ich Ihnen z.B. im Großraum Stuttgart Mediziner empfehlen,
welche bei vorliegen der entsprechenden Diagnose in der Lage sind, fachärztliche
Atteste nach den strengen sozialversicherungsrechtlichen Kriterien zu erstellen.

Sinnvoll ist es, wenn um das Ausmaß und die Folgen einer chronischen Krankheit
gestritten wird, dass man rechtzeitig Fachmediziner z.B. aus den Bereichen
eurologie/Psychiatrie, Schmerztherapie, Innere Medizin, Orthopädie, HNO, Kardiologie usw. aufsucht.

Auf der Gegenseite haben sie es mit Mediziner der Sozialversicherung zu tun, bei
denen es scheint, dass es deren wichtigste Aufgabe ist, der Sozialversicherung
Ausgaben an Versicherte zu sparen .

Auch die Richter haben als Staatsdiener in der Regel die Ausgabenexplosion
unseres Sozialstaates im Kopf und berücksichtigen dies in ihrer Entscheidung.
Daher ist es wichtig, daß Ihr Gesundheitsproblem kompetent und ausführlich aus juristischer und fachärztlicher Sicht dargestellt wird. Gerne helfe ich Ihnen weiter.


Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel :0711-2482446
E-Mail: KanzleiEschle@t-online.de

sehr ausführliche Homepage zum Sozialversicherungsrecht: