Sozialgerichtliches Eilverfahren ohne Rechtsanwalt

03.02.2015, Autor: Herr Rembert Michael Schmidt / Lesedauer ca. 3 Min. (1031 mal gelesen)
Hinweise und Tipps für Antragsteller im sozialgerichtlichen Eilverfahren

In der Praxis erlebe ich immer wieder, dass Privatpersonen ohne anwaltliche Vertretung ein sozialrechtliches Eilverfahren vor dem Sozialgericht anstrengen. Dabei werden jedoch die Schwierigkeiten meist unterschätzt.

Grundsätzlich können Verfahren vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht ohne Rechtsanwalt durchgeführt werden. Die Anforderungen an eine Klageschrift sind gering. Die Sozialgerichte haben den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen und sind nicht an das Vorbringen der Beteiligten gebunden. Gerichtskosten fallen nicht an.

Rechtsgrundlage für das Eilverfahren ist § 86b Sozialgerichtsgesetz (SGG). Praktisch bedeutsam sind § 86b Absatz 1 Satz 1 Ziffer 2 SGG, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung, und § 86b Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 SGG, das Treffen einer einstweiligen Anordnung durch das Gericht.

Da es sich um einen Antrag handelt, sind die Beteiligten als Antragsteller und Antragsgegner zu bezeichnen. Der Antragsteller trägt die Beweislast für sein Vorbringen. Dabei genügt es im Eilverfahren, die zu beweisenden Tatsachen glaubhaft zu machen. Meist geschieht dies in Form einer eidesstattlichen Versicherung.

Wichtig ist die Angabe einer Telefon- und möglichst Faxnummer für Rückfragen des Gerichts. Da die Eilverfahren bevorzugt bearbeitet werden, greifen die Richterinnen und Richter gerne zum Telefon, um Fragen zu klären.

Versuchen Sie den Sinn des Eilverfahrens zu verstehen. Das Gericht trifft ein einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile. Wenn zum Beispiel die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld versagt, dann kann ein Widerspruchsverfahren gegen die Versagung Monate dauern. Während dieser Zeit fließt kein Geld, so dass der Arbeitslose durch das fehlende Geld wesentliche Nachteile erleidet. Die Entscheidung des Gerichts ist jedoch keine Entscheidung über die Hauptsache. Das Widerspruchsverfahren muss parallel durchgeführt werden. Das Gericht trifft also nur eine vorläufige Entscheidung.

Das Gericht prüft im Eilverfahren den Anordnungsanspruch und den Anordnungsgrund.

Anordnungsanspruch ist der rechtliche Anspruch des Antragstellers in der Hauptsache, im Beispielfall der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies wird vom Gericht summarisch (überschlägig) geprüft, also nicht bis in das letzte Detail. In der Praxis ist die Prüfung jedoch recht genau, und bei Ablehnung des Anordnungsanspruchs durch das Gericht ist das Eilverfahren beendet. Dann macht es meist auch keinen Sinn, in der Hauptsache weiterzumachen.

Die meisten Eilverfahren scheitern jedoch am Anordnungsgrund. Als Anordnungsgrund muss eine besondere Eilbedürftigkeit vorliegen. Die Notlage muss so groß sein, dass das Abwarten des Widerspruchsverfahrens oder des gerichtlichen Hauptsacheverfahrens nicht zugemutet werden kann. Im Beispielfall könnte dem Antragsteller zugemutet werden, vorübergehende Hartz IV zu beantragen und damit seinen Lebensunterhalt zu sichern. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist kein Anordnungsgrund gegeben und das Eilverfahren ist ebenfalls beendet.

Auch der Anordnungsgrund ist sorgfältig zu begründen. Dabei kann das Gericht Kontoauszüge und Belege verlangen, Zeugen anhören und sogar die Darstellung des Tagesablaufs des Antragstellers bis ins Detail erfragen. Die einfache Behauptung, kein Geld mehr zu haben, genügt dem Gericht nicht. Zweifel an der Hilfebedürftigkeit des Antragstellers können zu einem ablehnenden Beschluss führen. Sie müssen den Richter/die Richterin überzeugen, dass Sie im Recht sind und dass Sie nicht länger warten können.

Wird der Antrag durch das Gericht abgelehnt, ist damit nicht über die Hauptsache entschieden. Das Widerspruchsverfahren oder das Klageverfahren in der Hauptsache können dann gleichwohl weitergeführt werden. Der Beschluss des Gerichts sollte jedoch sorgsam durchgelesen werden, um Hinweise auf die Hauptsache zu erhalten.

Das Eilverfahren ist ein wirksames Mittel, um schneller zu seinem Recht zu kommen. Es bedarf jedoch eines guten Verständnisses des Eilverfahrens und einer sorgfältigen Begründung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund.