Sparkassen kündigen langfristige Prämiensparverträge – Möglichkeiten der Sparer
13.03.2019, Autor: Herr Christof Bernhardt / Lesedauer ca. 2 Min. (57 mal gelesen)
Vor rund 20 Jahren haben Sparkassen die Kunden noch mit sog. Prämiensparverträgen umgarnt. Jetzt sind diese alten Sparverträge mit langen Laufzeiten für die Sparkassen zum Problem geworden und werden gekündigt.
„Gegen die Kündigung können sich die Sparer wehren“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Prämiensparverträge waren vor allem in den 1990er- und auch noch in den frühen 2000er-Jahren der Renner, mit dem Sparkassen die Kunden anlockten. Die Sparverträge brachten zwar vergleichsweise bescheidene Zinsen. Dafür gab es jedes Jahr eine festgelegte Prämie obendrauf. Da diese Sparverträge häufig lange Laufzeiten haben, lohnten sie sich für viele Sparer.
Doch nun sind diese Altverträge für einige Sparkassen zum Problem geworden. Die Grundverzinsung ist bei den Prämiensparverträgen zwar variabel. Doch das hilft den Sparkassen in dieser Situation nicht viel weiter, denn nach der Rechtsprechung des BGH dürfen sie diesen Grundzins bei variabel verzinsten Sparverträgen mit einem Prämien- oder Bonussystem nicht nach Belieben ändern. Zudem sorgt die anhaltende Niedrigzinsphase dafür, dass solche Sparverträge für die Kreditinstitute nicht mehr wirtschaftlich sind. Folge: Verschiedene Sparkassen kündigen diese Altverträge.
„Damit machen es sich die Sparkassen natürlich zu einfach. Sie wälzen das wirtschaftliche Risiko kurzerhand auf ihre Kunden ab. Als das Zinsniveau noch höher war, wurde mit langen Laufzeiten und fest vereinbarten Prämien geworben. In Zeiten niedriger Zinsen wollen die Sparkassen davon nichts mehr wissen und kündigen die Verträge. Das müssen sich betroffene Kunden nicht bieten lassen. Sie können gegen die Kündigungen vorgehen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de
Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
Rechtsanwalt Christof Bernhardt
Kanzlei Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de
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Prämiensparverträge waren vor allem in den 1990er- und auch noch in den frühen 2000er-Jahren der Renner, mit dem Sparkassen die Kunden anlockten. Die Sparverträge brachten zwar vergleichsweise bescheidene Zinsen. Dafür gab es jedes Jahr eine festgelegte Prämie obendrauf. Da diese Sparverträge häufig lange Laufzeiten haben, lohnten sie sich für viele Sparer.
Doch nun sind diese Altverträge für einige Sparkassen zum Problem geworden. Die Grundverzinsung ist bei den Prämiensparverträgen zwar variabel. Doch das hilft den Sparkassen in dieser Situation nicht viel weiter, denn nach der Rechtsprechung des BGH dürfen sie diesen Grundzins bei variabel verzinsten Sparverträgen mit einem Prämien- oder Bonussystem nicht nach Belieben ändern. Zudem sorgt die anhaltende Niedrigzinsphase dafür, dass solche Sparverträge für die Kreditinstitute nicht mehr wirtschaftlich sind. Folge: Verschiedene Sparkassen kündigen diese Altverträge.
„Damit machen es sich die Sparkassen natürlich zu einfach. Sie wälzen das wirtschaftliche Risiko kurzerhand auf ihre Kunden ab. Als das Zinsniveau noch höher war, wurde mit langen Laufzeiten und fest vereinbarten Prämien geworben. In Zeiten niedriger Zinsen wollen die Sparkassen davon nichts mehr wissen und kündigen die Verträge. Das müssen sich betroffene Kunden nicht bieten lassen. Sie können gegen die Kündigungen vorgehen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
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Christof Bernhardt
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