Spektakuläres Urteil: Privat Krankenversicherte können auf Rückerstattung überhöhter Beiträge hoffen

18.10.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (161 mal gelesen)
Haben privat Krankenversicherte bei der Axa Krankenversicherung jahrelang zu hohe Beiträge gezahlt? Das Landgericht Potsdam sagt: „Ja!“

„Das Urteil ist bemerkenswert und kann für privat Krankenversicherte bedeuten, dass sie die überhöhten Beiträge von der Versicherung zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Überraschend hat das Landgericht Potsdam Ende September das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Potsdam bestätigt. Im Kern kam das LG zu der Überzeugung, dass der Treuhänder, der die Beitragserhöhungen der Axa auf ihre Zulässigkeit geprüft hat, befangen war. Begründung: Die Vergütung, die die Axa dem Treuhänder zahle, mache einen überwiegenden Teil seiner Gesamteinkünfte aus. Damit sei er nicht mehr unbefangen. Der Versicherungsnehmer erhält damit seine zu viel geleisteten Beiträge für die Jahre 2012 und 2013 zuzüglich Zinsen zurück. „In diesem Fall ging es um die Axa-Krankenversicherung. Aber auch Versicherungsnehmer anderer privater Krankenversicherungen haben möglicherweise über Jahre zu hohe Beiträge gezahlt. Unterm Strich kann es um einige Tausend Euro gehen, die zurückgefordert werden können“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Denn die Problematik dieses Falls stellt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bei anderen privaten Krankenversicherungen. Worum geht es? Eine PKV kann die Beitragstarife den Rahmenbedingungen anpassen. Die Erhöhungen werden von einem Treuhänder auf ihre Zulässigkeit hin überprüft. Das setzt natürlich auch eine Unabhängigkeit des Treuhänders vom Versicherungskonzern voraus. Gleichzeitig wird der Treuhänder aber auch von dem Versicherungsunternehmen für seine Prüfung bezahlt. Die Frage ist, welchen Anteil darf dieses Entgelt an den Gesamteinnahmen des Treuhänders ausmachen, damit dieser noch unabhängig entscheiden kann, ob die Beitragserhöhungen angemessen sind.

Das Landgericht Potsdam sah diese Unabhängigkeit jedenfalls nicht mehr als gegeben an (Az.: 6 S 80/16). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und die Axa hat angekündigt, Revision zum BGH einzulegen. „Wird die Auffassung der Potsdamer Richter durch den BGH bestätigt, kann das erhebliche auf Millionen privater Krankenversicherungsverträge haben. Die Versicherungsnehmer können dann ihre überhöhten Beiträge zurückfordern. Auf die privaten Krankenversicherungen könnte dann eine Klagewelle zukommen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
 

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