Spekulationen um Abgasmanipulationen bei BMW – Widerruf des Autokredits

07.12.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (115 mal gelesen)
Hat der Abgasskandal auch BMW erreicht? Ein Bericht des ZDF-Magazins „Wiso“ vom 4. Dezember 2017 legt das zumindest nahe.

Demnach haben Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergeben, dass es bei einem BMW 320 Diesel Indizien für eine Abschalteinrichtung gibt. BMW dementiert die Vorwürfe.

Tests der DUH hätten ergeben, dass der BMW 320 Diesel, Baujahr 2016, auf der Straße wesentlich höhere Emissionswerte hat als unter den Laborbedingungen nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Mit Hilfe externer Experten wurde die Motorsteuerung bei dem BMW überprüft. Dabei habe sich gezeigt, dass die Abgasreinigung ab einer bestimmten Drehzahl reduziert und schließlich ganz abgeschaltet werde. Folge ist, dass der Ausstoß an Stickoxiden sich deutlich erhöht. Für die DUH sei dies ein klares Indiz auf das Vorliegen einer Abschalteinrichtung.

BMW bestreitet den Einsatz jeglicher Abschalteinrichtungen. Eine Untersuchung beim TÜV Süd habe ergeben, dass die Stickoxid-Werte innerhalb der erwartbaren und zulässigen Toleranzen lägen. Bei Fahrbedingungen, die vom NEFZ abweichen, könne und dürfe es zu höheren Emissionen kommen.

„Vom Kraftfahrt-Bundesamt gibt es derzeit noch keine Hinweise, dass auch BMW die Abgaswerte manipuliert haben könnte. Das Vertrauen der Verbraucher in die Autoindustrie dürfte allerdings weiter leiden. Hinzu kommt die Verunsicherung vieler Diesel-Fahrer, ob sie demnächst mit einem Fahrverbot in verschiedenen deutschen Städten rechnen müssen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Wer sich angesichts der immer neuen Diskussionen um Abgasmanipulationen und drohenden Fahrverboten sowie dem Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen aber lieber von seinem Fahrzeug trennen möchte, für den kann der Widerruf des Autokredits ein gangbarer Weg sein. 

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Beim Widerruf der Autofinanzierung kommt es nicht darauf an, ob der Autohersteller die Abgaswerte manipuliert hat. Entscheidend ist nur, ob die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Nach unserer Überzeugung sind vielen Banken derartige Fehler unterlaufen, die den Widerruf ermöglichen.“

Da es sich bei Autofinanzierungen in der Regel um verbundene Geschäfte handelt, wird bei einem erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das heißt, der Verbraucher gibt das Fahrzeug an die Bank und erhält im Gegenzug seine geleisteten Raten inkl. Anzahlung zurück. Die Bank kann einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer verlangen. „Dennoch dürfte sich der Widerruf in vielen Fällen lohnen. Zumal der Nutzungsersatz bei Autofinanzierungen, die seit dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, im Idealfall sogar ganz entfallen kann“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der zahlreiche Mandanten auch schon beim Widerruf von Immobiliendarlehen erfolgreich vertreten hat.
 

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