Staatsanwalt fordert 12 Jahre Haft für Ex-Wölbern-Chef

31.03.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (623 mal gelesen)
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren für den ehemaligen Chef des Emissionshauses Wölbern Invest. Der Staatsanwalt hält Heinrich Maria S. in 327 Fällen der schweren und gewerbsmäßigen Untreue für schuldig.

Seit Mai vergangenen Jahres muss sich der ehemalige Inhaber und Geschäftsführer von Wölbern Invest vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Ihm wird schwere und gewerbsmäßige Untreue in 327 Fällen vorgeworfen. Der Staatsanwalt hält ihn in allen Fällen für schuldig und forderte in seinem Plädoyer am 48. Verhandlungstag eine zwölfjährige Haftstrafe. Der Angeklagte soll zwischen 2011 und 2013 aus den Wölbern-Fonds rund 117 Millionen Euro zweckentfremdet haben. S. bestreitet die Vorwürfe nach wie vor. Das Plädoyer der Verteidigung wird am 13. April erwartet.

„Ein spektakulärer Prozess neigt sich dem Ende entgegen. Das Urteil bleibt natürlich noch abzuwarten. Aber selbst wenn der ehemalige Wölbern-Chef verurteilt werden sollte, haben die vielen geschädigten Anleger dadurch noch nicht ihr Geld zurück. Denn viele der geschlossenen Immobilienfonds von Wölbern Invest sind in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten oder mussten Insolvenz anmelden. Anleger haben dabei viel Geld verloren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Den geschädigten Anlegern der Wölbern-Fonds empfiehlt er daher, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Diese können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. „Im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über alle Risiken geschlossener Immobilienfonds aufgeklärt werden müssen – insbesondere über das Totalverlust-Risiko. Unserer Erfahrung nach ist das häufig nicht geschehen. Dann kann wegen Falschberatung Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Schadensersatz kann auch gefordert werden, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese so genannten Kick-Backs zwingend offen gelegt werden. „Sollte der ehemalige Wölbern-Chef schuldig gesprochen werden, können sich daraus noch weitere rechtliche Möglichkeiten ergeben. Aber natürlich muss das Urteil abgewartet werden“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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