Steilmann: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Insolvenzverschleppung

25.06.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (423 mal gelesen)
Wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen den insolventen Modekonzern Steilmann.

Wie der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet, konnte Steilmann offenbar die Rechnungen von Lieferanten nicht mehr bezahlen. Es folgte die Strafanzeige.

Die Ermittlungen werden zeigen müssen, ob der Steilmann-Konzern noch Waren bestellt hat, obwohl die Insolvenz schon ersichtlich war. Erst im November 2015 hatte Steilmann den Sprung an die Börse gewagt. Dieser Sprung geriet zwar relativ kurz, aber rund 9 Millionen Euro haben die Anleger in die Steilmann-Aktie investiert. Rund fünf Monate später folgte dann die Hiobsbotschaft für die Aktionäre: Steilmann ist pleite. „Auch die Insolvenz fünf Monate nach dem Börsengang wird die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen sicher interessieren. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung – aber dieser Vorgang ist schon sehr ungewöhnlich“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Da für die Aktionäre im Insolvenzverfahren vermutlich ohnehin nichts zu holen ist, können die Ermittlungen Hoffnungen machen. „Sollten im Emissionsprospekt schon bewusst falsche Angaben gemacht worden sein, um das Papier für die Investoren interessant zu machen, dürften Schadensersatzansprüche entstanden sein“, so Cäsar-Preller.

Nicht nur die Aktionäre, auch die Anleihe-Anleger sind Opfer der Steilmann-Pleite geworden. Über drei Mittelstandsanleihen hatte das Unternehmen rund 88 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das Geld steht im Feuer. „Die Anleihe-Gläubiger können im Insolvenzverfahren immer noch auf eine Quote hoffen. Sie wird aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen, um die Forderungen zu decken. Daher müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen“, sagt Cäsar-Preller. Ein Weg die Verluste zu minimieren, könnte auch für die Anleiheanleger die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein.

In den Emissionsprospekten hätten auch die Risiken der Anleihen deutlich aufgezeigt werden müssen. Fehlende, falsche oder irreführende Angaben können zu Ansprüchen aus Prospekthaftung führen. Auch in den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger über die Risiken informiert werden müssen. Ist die Aufklärung ausgeblieben, können auch Ansprüche gegen die Vermittler / Berater entstanden sein.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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