Steinhoff International Holdings - Vorlagebeschluss ergangen
27.05.2019, Autor: Herr Roman Podhorsky / Lesedauer ca. 1 Min. (87 mal gelesen)
Anleger können sich demnächst an Sammelklage gegen den Steinhoff-Konzern beteiligen
Aktuell hat das Landgericht Frankfurt am 22.05.2019 den Vorlagebschluss zur Sammelklage der Steinhoff-Aktionäre vorgelegt. Demnächst wird folglich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. den Musterkläger bestimmen, und das Verfahren eröffnen. Wir gehen daher noch in 2019 von einer Eröffnung des Musterverfahrens aus.
Transaktionsschaden für Steinhoff-Aktionäre
Geschädigte Aktionäre können dann in den darauffolgenden sechs Monaten ihre Ansprüche gegen die Gesellschaft anmelden. Hierbei können die Anleger nach dem Aktienrecht so gestellt werden, als ob sie die Aktien nie erworben hätten. Folglich erhalten die Anleger den Kaufpreis der Steinhoff Aktien Zug-um-Zug gegen eine Ausbuchung der erworbenen Aktien erstattet.
Kostengünstige Forderungsanmeldung
Die Kosten der Anmeldung am Musterverfahren betragen in der Regel weniger als 10% der geltend gemachten Schadenssumme. Zudem ist das Kostenrisiko auf die Kosten der Anmeldung beschränkt, da keine Individualklage eingereicht wird.
Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
Gerne stellen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine für Sie kostenlose Deckungsanfrage. Eine Vielzahl von Versicherungen übernimmt hierbei die Kosten für die Forderungsanmeldung. Auch für alle übrigen Fragen stehen wir gerne mit unserer fachanwaltlichen Beratung zur Verfügung.
Aktuell hat das Landgericht Frankfurt am 22.05.2019 den Vorlagebschluss zur Sammelklage der Steinhoff-Aktionäre vorgelegt. Demnächst wird folglich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. den Musterkläger bestimmen, und das Verfahren eröffnen. Wir gehen daher noch in 2019 von einer Eröffnung des Musterverfahrens aus.
Transaktionsschaden für Steinhoff-Aktionäre
Geschädigte Aktionäre können dann in den darauffolgenden sechs Monaten ihre Ansprüche gegen die Gesellschaft anmelden. Hierbei können die Anleger nach dem Aktienrecht so gestellt werden, als ob sie die Aktien nie erworben hätten. Folglich erhalten die Anleger den Kaufpreis der Steinhoff Aktien Zug-um-Zug gegen eine Ausbuchung der erworbenen Aktien erstattet.
Kostengünstige Forderungsanmeldung
Die Kosten der Anmeldung am Musterverfahren betragen in der Regel weniger als 10% der geltend gemachten Schadenssumme. Zudem ist das Kostenrisiko auf die Kosten der Anmeldung beschränkt, da keine Individualklage eingereicht wird.
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