Stern-Bericht: Bewusste Falschberatung bei der Postbank? Schadensersatz geltend machen

09.10.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1263 mal gelesen)
„Wenn sich der Bericht des Nachrichtenmagazins Stern bewahrheitet, hat die Postbank etliche Anleger bewusst hinters Licht geführt bzw. wissentlich falsch beraten.“ Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, kann es nicht fassen als er den aktuellen Stern-Bericht über Falschberatung bei der Postbank liest.

Demnach soll es bis zum Jahr 2012 bewusst fehlerhafte Beratung von Anlegern gegeben haben. Ihnen wurden Beteiligungen an geschlossenen Fonds verkauft, obwohl diese auf Grund des hohen Risikos ungeeignet für sie waren. Dem Bericht zufolge soll in mehr als 70 Prozent der Fälle Anlegerprofil und Risikoklasse des Fonds nicht zusammen gepasst haben. „Im Klartext heißt das: Möchte ein Anleger eine sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge wurde ihm unter Umständen eine hoch riskante Beteiligung an einem Fonds verkauft. Das widerspricht ganz eindeutig, den Anforderungen an eine anleger- und objektgerechte Beratung“, sagt Cäsar-Preller. Doch es kommt noch dicker: Nach Angaben des Stern soll die interne Postbank-Revision bereits 2006 auf diese Fehlentwicklung hingewiesen haben. Die riskanten Beteiligungen wurden scheinbar aber dennoch weiter an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Mit diesem Geschäftsmodell sollen sich rund 60.000 Anleger an geschlossenen Fonds beteiligt haben.

„Diese Anleger, die scheinbar von skrupellosen Beratern über den Tisch gezogen wurden, kann aber geholfen werden“, sagt Cäsar-Preller. „Schadensersatzansprüche können in vielen Fällen noch geltend gemacht werden“, so der Jurist. Denn die Anleger hätten im Beratungsgespräch auf alle Risiken, die eingeschränkte Handelbarkeit und auch die Provisionen der Berater hingewiesen werden müssen. „Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Urteilen im Sinne des Anlegerschutzes“, betont der Fachanwalt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von geschlossenen Fonds.

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