Steuerhinterziehung: Regierung plant schärfere Regeln für strafbefreiende Selbstanzeige

03.01.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (979 mal gelesen)
Immer mehr Steuersünder nutzen das Mittel der Selbstanzeige, um straffrei auszugehen. Nach einer Umfrage der Süddeutschen Zeitung hat sich die Zahl der Steuer-Selbstanzeigen im Jahr 2013 auf fast 25.000 verdreifacht. Für die größten Schlagzeilen sorgte dabei sicher die Selbstanzeige von Uli Hoeneß.

„Doch genau dieser Fall zeigt auch, wie schwierig die strafbefreiende Selbstanzeige ist“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. „Die Selbstanzeige wirkt nur dann strafbefreiend, wenn die Angaben zu unverjährten Steuerstraftaten absolut vollständig sind. Schon kleinere Fehler können dazu führen, dass die Straffreiheit nicht eintritt. Für den Laien ist das ohne juristische Hilfe nicht machbar“, so Cäsar-Preller.

Straffreiheit ist auch nur dann möglich, wenn die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt rechtzeitig erfolgt. Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Selbstanzeige noch keine Prüfungsanordnung des Finanzamts vorliegen darf. Auch müssen die hinterzogenen Steuern innerhalb einer bestimmten Frist nachgezahlt werden.

Und die Regeln für die Selbstanzeige könnten weiter verschärft werden. Müssen bislang die unrichtigen Steuerangaben der letzten fünf Jahre vollständig korrigiert werden, so plant die Bundesregierung nach übereinstimmenden Medienberichten diesen Zeitraum zu verlängern. Demnach ist es möglich, dass die Steuerangaben der vergangenen zehn Jahre korrigiert werden müssen. „Das macht es natürlich noch deutlich schwieriger, da alle nötigen Unterlagen für diesen Zeitraum dann vorliegen müssen“, sagt Cäsar-Preller.

Wer also über die Möglichkeit einer Steuer-Selbstanzeige nachdenkt, um straffrei aus der Angelegenheit herauszukommen, muss nicht nur dem Finanzamt gegenüber absolut reinen Tisch machen, sondern sollte sich auch beeilen, ehe eine eventuelle Gesetzesverschärfung dieses Unterfangen weiter erschwert.

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