Störung durch Nachbarwohnung infolge Änderung des Fußbodenaufbaus / Trittschall

07.01.2009, Autor: Herr Hubertus Himmelsbach / Lesedauer ca. 1 Min. (4147 mal gelesen)
Ob Verkäufer oder Erwerber einer verkauften Eigentumswohnung zur Beseitigung der Störungen durch Trittschall bei einem fehlerhaft aufgebauten Fußboden zuständig ist, wird in dieser Gerichtsentscheidung geklärt.

Störung durch Nachbarwohnung infolge Änderung des Fußbodenaufbaus (Trittschall)

Das Kammergericht hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss v. 19.03.2007 - Az.: 24 W 317/06) zu dem Problem der mangelhaften Trittschalldämmung nach erfolgtem Verlegen eines neuen Laminat/ParkettfußbodensStellung Stellung genommen.
Hat der Veräußerer der Eigentumswohnung die verkaufte Wohnung verändert (in dem vorliegenden Fall durch den Einbau eines Laminatfußbodens) und kommt es infolge eines fehlerhaften Fußbodenaufbaus zu Trittschall-beeinträchtigungen ist der Käufer /Erwerber der Wohnung bloßer Zustandsstörer und daher nicht zur Störungsbeseitigung verpflichtet.

Es kann allenfalls eine Duldungsverpflichtung des Erwerbers zur Beseitigung der Störungsursache in Betracht kommen, die zunächst von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden müsste.

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