Strafprozess im Infinus-Skandal eröffnet

18.11.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (439 mal gelesen)
Zwei Jahre nach der Razzia bei der Infinus-Gruppe ist am 16. November 2015 der Strafprozess gegen sechs ehemalige Infinus-Manager eröffnet worden. Die Anklage lautet auf gewerbsmäßigen Bandenbetrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug.

Die Staatsanwaltschaft geht von einem Schneeballsystem aus, mit dem tausende Anleger betrogen worden sein sollen. Das ganze Ausmaß des mutmaßlichen Betrugs wird in dem Prozess noch gar nicht deutlich. Denn aus Zeitgründen wird nur ein Teil verhandelt. Dabei geht es immerhin auch noch um ein Anlagevolumen von rund 312 Millionen Euro, das von ca. 22.000 Anlegern stammt. „Der tatsächliche Schaden ist wahrscheinlich noch größer. Rund 50.000 Anleger sollen vom Infinus-Skandal betroffen sein. Beim Insolvenzverwalter sollen schon Forderungen in Höhe von zirka zwei Milliarden Euro eingegangen sein“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Aber auch so dürfte auf das Landgericht Dresden viel Arbeit warten. Die Anklageschrift ist dick. Anleger konnten sich u.a. über Orderschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen oder Genussrechte an den verschiedenen Anlageprodukten der Infinus-Produkte oder deren Mutter Future Business (FuBus) beteiligen. Doch auch wenn Auszahlungen an die Anleger erfolgten, soll das Ganze sich nur über ein Schneeballsystem finanziert haben. Neben dem frischen Geld neuer Anleger soll dazu noch Kapital aus diversen Scheingeschäften geflossen sein. Spätestens 2011 hätte dies den Angeklagten auch klar sein müssen, so die Staatsanwaltschaft.

Doch die Spirale drehte sich immer weiter bis es im November 2013 zu einer groß angelegten Razzia bei der Infinus-Gruppe kam. Zahlreiche Gesellschaften, die zu der Gruppe zählten, sind in der Zwischenzeit insolvent, die Anleger haben viel Geld verloren. „Für sie gibt es zwei Möglichkeiten, ihren Schaden zu minimieren. Zum einen aus der Insolvenzquote und zum anderen können sie noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Das ist ganz unabhängig vom Strafprozess oder den Insolvenzverfahren möglich“, erklärt Cäsar-Preller. Möglicherweise wurde das Geschäftsmodell in den Emissionsprospekten nicht zutreffend dargestellt und die Anleger dadurch getäuscht.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).


Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de