Straßenausbaubeitrag – wenn Hausbesitzer zur Kasse gebeten werden

02.05.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (56 mal gelesen)
Für Hausbesitzer kann es richtig teuer werden, wenn sie einen Bescheid über einen Straßenausbaubeitrag erhalten.

Über diese Gebühr können sie an den Kosten für die Bauarbeiten an „ihrer“ Straße beteiligt werden, z.B. für einen neuen Belag, Beleuchtung, etc. 

Für die Hausbesitzer kann es dann richtig teuer werden, einige Tausend Euro sind schnell weg. Ausgaben, mit denen die Hausbesitzer nicht gerechnet und daher auch keine entsprechenden Rücklagen gebildet haben. Am heftigsten traf es wohl vor einigen Jahren ein Ehepaar aus Schleswig-Holstein, das einen Straßenausbaubeitrag in Höhe von 189.000 Euro zahlen soll. Die Berufung läuft noch. „Für das Geld könnte das Ehepaar aus Schleswig-Holstein wahrscheinlich schon fast ein neues Haus bauen. Solche Beiträge sind natürlich ein Irrsinn und dürften die absolute Ausnahme sein. Aber auch Straßenausbaubeiträge über mehrere Tausend Euro können Hausbesitzer empfindlich treffen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Ob Hauseigentümer überhaupt für Straßenausbaubeiträge herangezogen werden können, ist umstritten und eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es dafür nicht. Während Hamburg, Bayern, Berlin, Baden-Württemberg und die Stadt Bremen ganz auf diese Beiträge verzichten, soll sie in anderen Bundesländern rückwirkend abgeschafft werden  - oder die Länder, wie beispielsweise Hessen, überlassen es den Kommunen, ob sie Hauseigentümer für den Straßenausbau zur Kasse bitten. Über Alternativen wird diskutiert.

Der Eigentümerverband „Haus & Grund“ fordert die Abschaffung des Straßenausbaubeiträge. Schon über die Erschließungsbeiträge hätten die Anlieger die Straßen finanziert und zudem stehe die Nutzung der Straßen allen Bürgern offen.

Zu welcher Lösung es bei den Straßenbaubeiträgen kommen wird, bleibt abzuwarten. Bis dahin werden sich auch die Gerichte weiter mit dem Thema beschäftigen müssen. Denn: „Nicht jeder Beitrag ist gerechtfertigt und auch in der Höhe nicht angemessen, so dass sich betroffene Hausbesitzer gegen die Gebühren wehren können“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
 

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