Streit mit Versicherungen und Behörden aller Art.

06.02.2015, Autor: Herr Hans-Berndt Ziegler / Lesedauer ca. 2 Min. (719 mal gelesen)
Zwischen Versicherungen und Versicherungsnehmern besteht häufig ein Dissens darüber, wie weitreichend der Schutz in dem Versicherungsvertrag tatsächlich ausgestaltet ist– oft kommt es daher bei der Regulierung zu Streitigkeiten, da die Versicherer ein fiskalisches Interesse daran haben, möglichst nicht zu regulieren. Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit einer solchen Situation konfrontiert sind, sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Versicherungsrecht

Wenn Sie als Versicherungsnehmer einen Schaden bei Ihrer Versicherung angezeigt haben und die Versicherung sich nicht bereit zeigt, den Schaden zu regulieren, so ist im Regelfall Folgendes geboten:

Sie sollten unmittelbar einen Rechtsanwalt aufsuchen. Nach eingehender Beratung wird er ggf. weitere Korrespondenz für Sie übernehmen.

Bitte bringen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Versicherungsvertrag und die komplette Korrespondenz mit der Versicherung, insbesondere das Ablehnungsschreiben, mit zum Beratungsgespräch.
Die Kanzlei Dr. Ziegler & Kollegen ist nahezu ausschließlich für Versicherungsnehmer tätig. Aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse im Bereich des Medizinrechts liegt der Schwerpunkt des in der Kanzlei bearbeiteten Versicherungsrechts im Bereich der

 Private Unfallversicherung

 Berufsunfähigkeitsversicherung

Private Krankenversicherung

 Private Krankentagegeldversicherung

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Im Bereich des Sozialrechts liegen unsere Schwerpunkte in Auseinandersetzungen

mit der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen)

mit den gesetzlichen Krankenversicherungen

im Schwerbehindertenrecht

im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung

Meist reagieren die Träger der genannten Einrichtungen durch Ablehnung einer von Ihnen begehrten Leistung oder der Aufbürdung einer Leistung in Form eines Bescheids. Zu einem Beratungstermin sollten sie daher den ablehnenden Bescheid und die gesamte Korrespondenz mitbringen.

Verwaltungsrecht

Im Bereich des Verwaltungsrechts liegt der Kanzleischwerpunkt in der Betreuung von Beamten bei Auseinandersetzungen mit deren Dienstherren hinsichtlich der Gesundheits- oder Unfallfürsorge. Aber auch sämtliche weiteren Auseinandersetzungen mit Behörden des Bundes, eines Bundelandes, eines Landkreises oder einer Stadt/ Gemeinde können aufgrund der profunden Kenntnisse von Rechtsanwalt Frobel durch dessen vorherige wissenschaftliche Mitarbeit an einem Lehrstuhl für Öffentliches Recht qualifiziert betreut werden.

Insgesamt gilt die Devise:

Je früher Sie erscheinen, umso besser!



Im Versicherungs- Sozial und Verwaltungsrecht gilt es besonders auf Ausschlussfristen zu achten, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt von Ziegler & Kollegen Jonas Frobel.