Telefonanbieter wird Schufa-Drohung untersagt

20.03.2015, Autor: Herr Hauke Maack / Lesedauer ca. 1 Min. (229 mal gelesen)
Bei der Kreditaufnahme müssen Kunden einer Anfrage bei der Schufa zustimmen. Die Kundendaten werden gespeichert. Ob ein Kredit überhaupt bewilligt wird, hängt unter anderem von der Schufa-Bewertung ab. Auch Telefonanbieter arbeiten mit der Schufa zusammen.

Eine Schufa-Drohung wurde jetz durch den Bundesgerichtshof als unzulässig angesehen (Pressemitteilung des Bundesgerichtshof vom 19.3.2015 zum Verfahren I ZR 157/13).

Das höchste deutsche Zivilgericht stellte in dem Verfahren fest, dass die von dem Telefondienstleister verwendete Formulierung bei dem Kunden " den Eindruck erweckt, er müsse mit einer Übermittlung seiner Daten an die Schufa rechnen, wenn er die geltend gemachte Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist befriedige".

Der Bundesgerichtshof sah daher die Gefahr, dass Verbraucher die Zahlung bewirken würden, auch wenn sie Einwendungen gegen die Forderung hätten und daher eigentlich nicht bezahlten wollten. Ein Unternehmen dürfe nur dann auf die bevorstehende Übermittlung an die Schufa hinweisen, wenn nicht verschleiert werde, dass ein bloßes Bestreiten der Forderung asureiche, um die Datenübermittlung an die Schufa zu hindern.

Weiteres zu Schufa und zum Kontakt mit MAACK Rechtsanwälte: