Tilgungsfalle Schweizer-Franken-Darlehen

14.02.2015, Autor: Herr Marcus Schröter / Lesedauer ca. 2 Min. (288 mal gelesen)
Problematik von Schweizer-Franken-Darlehen nach Aufhebung des Mindestkurses für Schweizer Franken

Tilgungsfalle Schweizer-Franken-Darlehen; Widerrufsjoker auch bei Fremdwährungsdarlehen:

Die Schweizer Nationalbank hat am 15.01.2015 den Mindestkurs des Schweizer Franken aufgehoben und den Leitzins auf -0,75 % gesenkt. Die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro hat nicht nur zur Insolvenz eines englischen Brokers geführt, sondern auch dazu, dass sich der Rückzahlungsbetrag von Schweizer Krediten in Euro erheblich erhöht hat. Die Kursverluste am Schweizer Aktenmarkt in zweistelliger Höhe blieben eine Randnotiz.

Die ursprüngliche Intention, verzinsliche Kapitalanlagen günstig mit einem Fremdwährungskredit zu finanzieren hat sich nicht erfüllt. Vielmehr stehen der Kapitalanlage höhere Verbindlichkeiten gegenüber, die die finanzierende Bank dazu berechtigt, eine Nachbesicherung zu verlangen. Wenn die finanzierenden Banken hier noch zögerlich agieren, dann sicherlich deshalb, um die Kunden nicht auf ihr mögliches Widerrufsrecht zu stoßen.
Möglicherweise hat das Kreditinstitut nicht auf die Risiken eines Fremdwährungsdarlehens hingewiesen und lediglich die niedrigen Darlehenszinsen in den Vordergrund gestellt.

Neben einem zu prüfenden Beratungsfehler gilt es auch den Darlehensvertrag zu überprüfen. Hierbei besteht die Möglichkeit,den Schaden aus den Währungsverlusten auf die finanzierende Bank abzuwälzen. Sollte der Darlehensvertrag keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, kann der Abschluss des Darlehensvertrages auch noch jetzt widerrufen werden. Damit sind alle wechselseitigen Leistungen zurückzugewähren, so dass die Währungsrisiken und – verluste bei dem Kreditinstitut verbleiben und der Schaden aus der finanzierten Kapitalanlage oder Immobilie sich eingrenzen läßt.

Ob auch bei Ihrem Fremdwährungsdarlehen ein Widerrufsrecht besteht, prüfen wir gerne im Rahmen einer Erstberatung. Dies gilt selbstverständlich auch für Darlehen in Euro beispielsweise im Rahmen einer Immobilienfinanzierung durch eine Sparkasse, Volksbank oder Privatbank.

Sollten Sie Fragen zu Fremdwährungsdarlehen, Beratungsfehlern oder der Widerrufsmöglichkeit haben, nehmen sie einfach mit unserer Kanzlei Kontakt auf.

Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom