Totalverlust bei Lehman-Zertifikaten?

07.01.2009, Autor: Herr Klaus Hünlein / Lesedauer ca. 2 Min. (2143 mal gelesen)




Die Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers wirft ein Schlaglicht auf die grundsätzliche Sicherheit von Zertifikaten. Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, haben zahlreiche Banken und auch Sparkassen in Deutschland Zertifikate und damit Inhaberschuld- verschreibungen der Investmentbank Lehman Brothers wie auch anderer Emittenten verkauft. Hierbei wurden die Produkte zum Teil so offeriert, dass auf den ersten Blick nicht erkennbar war, wer überhaupt der Emittent ist.

Was mit den Zertifikaten von Lehman wie auch von anderen Emittenten passiert, ist derzeit noch unklar. Insoweit droht durchaus die Gefahr, dass die Käufer der allein in Deutschland gehandelten über 200 Lehman-Zertifikate möglicherweise leer ausgehen. Die teilweise mit
„100 % Kapitalschutz“ beworbenen Zertifikate der insolventen Investmentbank sind, wie grundsätzlich alle Zertifikate, in der Insolvenz des Emittenten nicht geschützt. Es droht mithin ein Totalverlust.

Allerdings dürfte sich in vielen Fällen die Frage stellen, ob nicht ein Beratungsfehler der Bank oder des Vermögensverwalters bzw. -beraters vorliegt, die zum Kauf oder Halten geraten haben. Spätestens seit März 2008 hätten Berater deutlich auf das Risiko des Totalausfalls hinweisen müssen, wobei bei einigen Banken nachfragende Kunden noch bis zum Juni 2008 mit einer beruhigenden „Hausmeinung“ von ihren Beratern abgespeist wurden.

Soweit Zertifikate als „geeignete Anlage“ für die Altersversorgung bezeichnet und für diese Zwecke zum Erwerb geraten wurde, stellt dies einen eindeutigen Beratungsfehler dar, zumal bspw. auch Scoach (Europäische Börse für strukturierte Produkte in Frankfurt am Main) Bonus- und Index-Zertifikate „als in erster Linie für risikobewusste Anleger geeignet“ bezeichnet.

Soweit also auf das Risiko eines Totalverlustes nicht hingewiesen wurde bzw. Kunden über die Eigenschaften und Risiken der verkauften Zertifikate nicht hinreichend informiert wurden, bestehen durchaus Möglichkeiten, die Bank oder den Vermögensverwalter/-berater wegen Beratungsfehler in Höhe der erlittenen Verluste auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen und diese Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen.



Klaus Hünlein, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht