Traumschiff MS Deutschland weiter auf Irrfahrt – Notverkauf droht

14.11.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (739 mal gelesen)
Die Irrfahrt des „Traumschiffs“ MS Deutschland geht weiter. Auch nach der Gläubigerversammlung vom 12. November ist immer noch unklar, wohin die Reise führt. Derzeit scheint sogar das Geld für einen nötigen Werftbesuch zu fehlen.

Die Irrfahrt des „Traumschiffs“ MS Deutschland geht weiter. Auch nach der Gläubigerversammlung vom 12. November ist immer noch unklar, wohin die Reise führt. Derzeit scheint sogar das Geld für einen nötigen Werftbesuch zu fehlen.

Sollte nicht in Kürze ein Investor gefunden werden, droht dem Luxusliner sogar schon innerhalb der nächsten vier Wochen der Notverkauf, berichten verschiedene Medien. Für die Anleihe-Gläubiger, die insgesamt rund 50 Millionen Euro investiert haben, wäre das ein herber Schlag. Denn sie bekämen wahrscheinlich nur einen Bruchteil ihres investierten Geldes zurück.

Die Betreibergesellschaft der MS Deutschland leidet unter der Schuldenlast, die zum größten Teil durch die Anleihe zu Stande kommt. Weiter steht ein Zinsverzicht im Raum. Da aber weniger als 50 Prozent der Gläubiger anwesend waren, konnte der gemeinsame Vertreter nicht mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet werden. Unterm Strich steht nur eins fest: Die Zukunft bleibt ungewiss - und den Anlegern drohen Verluste.

Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, empfiehlt den betroffenen Anlegern daher dringend, Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. „Offenbar wurden die Anleger-Gelder überwiegend dazu verwendet, alte Schulden zu bedienen und nicht um in das Schiff zu investieren. Jetzt können die Zinsen nicht bezahlt werden. Angesichts dieser Tatsachen sollte der Emissionsprospekt genau geprüft werden. Tauchen hier fehlerhafte Angaben auf, kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Schadensersatzansprüche können auch durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger über alle Risiken im Zusammenhang mit der Anleihe umfassend informiert werden müssen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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